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Astrid Hennies
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Frage von Klaus-Peter S. •

Hamburg muss Geflüchtete künftig in Zelten auf der grünen Wiese und auf Parkplätzen unterbringen! Wann endlich stellt man sich der Realität und akzeptiert,dass ganz Deutschland total überfordert ist?

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Angesichts von Krieg und Leid bleiben wir selbstverständlich weiter solidarisch und nehmen Menschen in Not auf. Die vielen Krisenherde und die entsprechend hohe Zahl an Geflüchteten erfordern erhebliche Anstrengungen bei Unterbringung und Integration. Wichtigstes Ziel dabei ist, Obdachlosigkeit schutzsuchender Menschen in jedem Fall zu verhindern.
 
Seit 2020 konnten die Unterbringungskapazitäten in Hamburg um 55 Prozent ausgeweitet werden. Trotzdem sind die Plätze nahezu ausgelastet. Verschärft wird die Lage dadurch, dass – bspw. aufgrund des Auslaufens von Hotelverträgen – Unterbringungsplätze wegfallen. 
 
Die Behörden arbeiten deshalb mit Hochdruck daran, die Kapazitäten zu erweitern. Unter anderem werden laufend neue Standorte erschlossen, gleichzeitig werden fortlaufend alle Möglichkeiten geprüft, bestehende Unterkünfte und Unterkunftsplätze zu erhalten. Dies schließt auch die Schaffung kurzfristiger Not- und Interimskapazitäten (bspw. in Messe- oder Gewerbehallen, Bürogebäuden und Zelten) mit ein.
 
Auch der Gesetzentwurf (Zweites Gesetz zur Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen) zur Reaktivierung des § 14a SOG (Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung), den der Senat in die letzte Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft eingebraucht hat, zielt darauf, eine bedarfsgerechte Schaffung von öffentlichen Unterbringungseinrichtungen sicherzustellen. Als letztes Mittel ermöglicht diese Regelung eine vorübergehende und befristete Sicherstellung ungenutzter bzw. leerstehender Immobilien gegen eine Entschädigung. 
 
Die Regelung im Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung war im Sommer 2015 erstmals geschaffen worden und 2017 ausgelaufen – ohne dass sie angewendet werden musste. Die jetzige Regelung ist bis Ende März 2026 befristet. Dem Gesetzentwurf hat die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 10. April 2024 zugestimmt.  

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