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Frage von Jan M. •

Frage an Arnold Vaatz von Jan M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Vaatz,

wie ist Ihre Einstellung zur den Websperren und dem geplanten "Stoppschild" vor Kinderpornografischen Inhalten? Finden Sie dass es besser wäre die Einsteller und Urheber solcher Inhalte zu fassen, zu verurteilen und die Inhalte aus dem Netz zu nehmen, anstatt sie nur hinter einem Vorhang zu verbergen?

Mit freundlichen Grüßen

Jan Menzel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Menzel,

bei der Einführung des Stoppschildverfahrens ging es nicht um ein „entweder – oder“ sondern um ein „sowohl als auch“.

Das Stoppschildverfahren erhebt nicht den Anspruch einer 100-prozentigen Verhinderung der elektronischen Darstellung von kinderpornografischen Material, ist aber dennoch ein wirksames Mittel, welches im Zusammenklang mit anderen Verfolgungsmethoden die Verbreitung verringern und die Fahndung erleichtern kann.

Der Begriff „Vorhang“ ist vollkommen unpassend, da es nicht um ein verbergen sondern um das Verhindern einer Straftat geht. Gemäß § 184b Strafgesetzbuch ist die Beschaffung von kinderpornografischem Material strafbar. Dazu gehört auch das bloße Betrachten von Bildern im Netz ohne diese zu speichern, wie der Bundesgerichtshof feststellte. Entsprechend ist das Stoppschild eine Warnung vor dem Begehen einer Straftat. Dies unterscheidet solche Fälle z.B. von Internetseiten, die einen strafwürdigen Inhalt haben, es aber nicht strafbar ist, sie zu sehen bzw. zu lesen.

Um das Ziel einer Verurteilung der Betreiber solcher Seiten schneller zu erreichen und entsprechende Inhalte aus dem Web zu entfernen, werden die anfallenden Daten aus dem Stoppschildverfahren für die Strafverfolgung genutzt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das Verfahren ist also kein Ersatz sondern eine sinnvolle Ergänzung der Strafverfolgung im Bereich der Kinderpornografie.

Mit freundlichem Gruß

Arnold Vaatz