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Arne Platzbecker
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Frage von Anna J. •

Frage an Arne Platzbecker von Anna J. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Platzbecker,

nachdem ich mir die aktuelle Allgemeinverfügung zur verschärften Maskenpflicht im Freien durchgelesen haben (Quelle war NDRInfo), würde ich gerne von Ihnen wissen, warum unter dem Punkt, wo es um die Aktivitäten geht, bei der die Maske dann im Freien Pflicht ist, zwar Spazieren, Radfahren, und Joggen angegeben sind, nicht aber das momentan sehr verbreitete Roller- und E-Roller fahren.
Letztere dürfen ja auch auf dem Radweg (also zum Beispiel um die Alster fahren) und wenn es irgendwo in HH besonders eng ist, dann auf dem Radweg (seit vorletztem Jahr, mit der Erlaubnis für die E-Roller noch massiver und gefährlicher, was nebenbei der ADFC ja auch kritisiert), wieso gilt die Maskenpflicht für die Roller- und E-Rollerfahrer nicht im Freien, an den entsprechenden Stellen, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Rollerfahrer keine Aerosole nach hinten, also zu den hinter ihnen fahrenden Radfahren ausstoßen im Vorbeifahren.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
A. J.

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Liebe Frau Jung

vielen Dank für Ihre Nachricht. In der Tat wäre eine wie von Ihnen beschriebene „Ungleichbehandlung“ der verschiedenen Verkehrsteilnehmer*innen irritierend. Entsprechend muss es sich bei dem genannten Bericht auch um einen Fehler gehandelt haben. In der aktuellen Eindämmungsverordnung (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) vom 26. Februar 2021 findet sich keine Vorgabe, wonach beim Radfahren eine Maske getragen werden muss.
In §10b ist hingegen formuliert: „Ausgenommen von der Maskenpflicht nach Satz 1 sind jeweils Personen in oder auf Fahrzeugen, die die betroffenen Bereiche im Rahmen der üblichen verkehrlichen Nutzung der vorhandenen Fahrbahn oder des Radweges passieren.“ Das bedeutet, die Maskenpflicht gilt weder auf dem Fahrrad noch auf dem E-Roller.
Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben möchte ich aber an den gesunden Menschenverstand appellieren und Bereiche, in denen viele Menschen zusammenkommen und somit der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, zu meiden oder wenn dies nicht möglich sein sollte, dann doch die Maske zu nutzen, um sich und andere bestmöglich zu schützen.

Mit freundlichen Grüßen

Arne Platzbecker

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