Warum nennt das GKV-BstG keine Streichung der Phytotherapie obwohl diese unter die Regelung des § 2 Abs. 1 S. 3 SGB V fällt ? Für wie viele Erkrankungen liegen Studien nach EbM vor?
Laut BfArM gehören zu den Besonderen Therapierichtungen nach dem Arzneimittelgesetz (AMG):
• die Homöopathische,
• die Anthroposophische und die
• die pflanzliche (phytotherapeutische) Therapierichtung: https://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Zulassung/Zulassungsarten/Besondere-Therapierichtungen-und-traditionelle-Arzneimittel/_node.html
Antwort ausstehend von Armin Grau BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

