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Armand Zorn
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Frage von Felix B. •

Werden Sie gegen die Abänderung des Heizungsgesetzes stimmen? Warum sollte man für die SPD stimmen, wenn sie positive Gesetze verschlechtert,denen sie selbst zugestimmt haben

Guten Tag Herr Zorn, heute würde das neue Heizungsgesetz dessen Abänderung vorgestellt, die wichtige Teile herausnehmen (1) und damit die Wahrscheinlichkeit, die Klimaziele zu erreichen, deutlich erschweren oder unmöglich machen.ein gesetz was die SPD verbsser hat und von der SPD mitgetragen würden. Nun zu meiner fragen werden sie sich dem fraktionzwang widersetzen und gegen die anpassung stimmen? Warum soll ich die SPD wählen, wenn sie selbst geschaffene Gesetze verschlechtert, ohne dabei etwas rauszuhandeln, wie einen z.B. neuen Wirtschaftsminister oder die Aufklärung des Maskendeals oder oder oder?Danke für die offene und ehrliche Antwort,
besonders da wir uns im Kommunalwahlkampf befinden.
F.B(1) https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-02/gebaeudeenergiegesetz-schwarz-rot-heizungsgesetz-reform-einigung

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.

vielen Dank für Ihre direkte und kritisch hinterfragende Nachricht im Hinblick auf das Gebäudeenergiegesetz (umgangssprachlich „Heizungsgesetz“). Ich kann sehr gut nachvollziehen, dass die teils hitzigen Debatten der vergangenen Monate rund um das Thema Heizen bei vielen Menschen zu großer Verunsicherung geführt haben. Klimapolitik soll verlässlich, nachvollziehbar und sozial gerecht gestaltet werden. Es ist nachvollziehbar, dass abrupte oder inhaltlich weitgehende Änderungen an einmal gefundenen Kompromissen Misstrauen wecken und viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich, warum es zu solchen Anpassungen kommt und wie die SPD dazu steht. 

Um möglichst schnell für Klarheit, Planbarkeit und Verlässlichkeit zu sorgen, haben sich die Spitzen der Koalition auf Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag um, der vorsah, das bisherige Gesetz in seiner jetzigen Form abzuschaffen und durch ein neues zu ersetzen. Dabei ist mir wichtig: Aus Sicht der SPD gab es keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf am Gebäudeenergiegesetz. Die nun vorgesehenen Änderungen sind Ergebnis eines Kompromisses mit der Union. CDU/CSU hatten im Bundestagswahlkampf ein Schreckgespenst an die Wand gemalt und damit erst die Polarisierung um das “Heizungsgesetz” befeuert. Eine Folge des Wahlergebnisses und der veränderten Mehrheitsverhältnisse war, dass die Union in den Koalitionsverhandlungen Änderungen einfordern konnte. 

Indem nun auch wieder der neue Einbau von fossilen Gas- und Ölheizungen erlaubt sein wird, geben wir den Eigentümern mehr Auswahl beim Heizungstausch. Dieses „Mehr“ an Entscheidungsfreiheit bedeutet aber auch ein „Mehr“ an Eigenverantwortung und Risikoübernahme. Denn die Entscheidung für eine fossile Heizung geht für den einzelnen auch mit einem beträchtlichen finanziellen Risiko einher. 

Die neue Entscheidungsfreiheit bedeutet auch nicht, dass wir den Klimaschutz nun dem Zufall überlassen. Im Gegenteil: Unser wichtigster Hebel zur Erreichung der Klimaziele ist eine zielgerichtete finanzielle Förderung beim Umstieg auf klimaneutrale Heizformen mit einer starken Lenkungswirkung. Wir sagen ganz deutlich, dass klimaneutrale Lösungen wie die Wärmepumpe langfristig besser für das Klima und den Geldbeutel sind.  

Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist bis mindestens zum Jahr 2029 sichergestellt, während der Einbau von Öl- und Gasheizungen (auch mit Bio-Anteil) staatlich nicht gefördert wird. Um auch kommunale Lösungen wie die Fernwärme voranzutreiben, wird zudem die Förderung für den Aus- und Umbau klimafreundlicher Wärmenetze (BEW) deutlich aufgestockt und gesetzlich festgeschrieben. Wir werden außerdem weiterhin die Rahmenbedingungen verbessern, damit Strom günstiger wird, zum Beispiel durch die Senkung der Netzentgelte, den Ausbau und der Digitalisierung der Stromnetze und den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen und Photovoltaik. 

Wer sich trotz dieser massiven Unterstützung künftig für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, den weisen wir auf die Folgekosten hin, für die es keine staatliche Entlastung geben wird – das ist schlicht nicht finanzierbar. Fossiles Heizen unterliegt – wie wir gerade im Iran sehen – immer den finanziellen Risiken eines unberechenbaren Weltmarktes. Durch den steigenden CO2-Preis werden fossiles Öl und Gas absehbar teurer.  

Zudem sieht das Gesetz eine „Bio-Treppe“ vor: Wer künftig eine neue Öl- oder Gasheizung einbaut, muss verpflichtend einen Anteil von mindestens 10 Prozent CO2-neutraler Brennstoffe (wie Biomethan oder E-Fuels) nutzen. Dieser Pflichtanteil wird bis zum Jahr 2040 in gesetzlich definierten Schritten weiter spürbar ansteigen. Ab 2045 gilt Klimaneutralität. Entsprechende Tarife für Biogas werden bereits angeboten und liegen bei einem Bio-Anteil von 10 % aktuell laut Verivox im Schnitt rund 25 Prozent über herkömmlichen Erdgastarifen.  

Darüber hinaus werden die Inverkehrbringer von Erdgas und Heizöl über eine moderate Grüngasquote ab dem Jahr 2028 verpflichtet, bis zu einem Prozent klimafreundliche Gase oder Heizöle beizumischen, um bis 2030 mindestens 2 Millionen Tonnen CO2 einzusparen.  

Während wir den Eigentümern bei der Wahl der Heizung diese Abwägungsfreiheit einräumen, haben wir in den Verhandlungen eine absolute rote Linie gezogen: den Mieterschutz. Für uns als SPD ist das ein zentraler Punkt. Flexibilität für Eigentümer darf nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden. Insofern kann ich mit unserer Einigung leben: Zum ersten Mal werden Vermieter substanziell an den Nebenkosten beteiligt, wenn sie fossile Heizungen einbauen. Die Mehrkosten für Brennstoffe werden zwischen Mieter und Vermieter jeweils zur Hälfte geteilt. Gleiches gilt für CO₂-Kosten und Gasnetzentgelte. Ich bin sehr zuversichtlich, dass mit dieser Regelung der Wechsel auf Wärmepumpen und Fernwärme an Dynamik gewinnt. Für einen sehr großen Anteil der Eigentümer – ob Selbstnutzer oder Vermieter – dürften diese Technologien deutlich wirtschaftlicher sein. 

Neben der sozialen Gerechtigkeit weichen wir auch von unseren verbindlichen Klimazielen nicht ab: Bis zum Jahr 2045 wird Deutschland auch im Gebäudesektor CO2-neutral sein. Sollte eine Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Klimaziel verfehlt, werden wir konsequent nachsteuern. Doch auch vorher behalten wir die Entwicklung genau im Blick um Mieterschutz, Versorgungssicherheit und Resilienz aber auch Klimaschutz und Bezahlbarkeit sicherzustellen. 

Ich hoffe, diese Zusammenfassung bietet Ihnen einen gut verständlichen Überblick über den neuen Weg, den wir einschlagen. Wir erwarten in den kommenden Wochen den konkreten Gesetzentwurf der Bundesregierung und werden diesen in den parlamentarischen Beratungen mit Blick auf eine sozial gerechte Wärmewende zügig behandeln. 

Mit freundlichen Grüßen 

Armand Zorn 

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