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Armand Zorn
SPD
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Frage von Timo G. •

Wann wird es angesichts des Klimawandels möglich sein, in Mietwohnungen Klimaanlagen einzubauen, ohne dass Vermieter sich weigern können.

Sehr geehrter Herr Zorn,
angesichts der aktuellen Hitzewelle wünschen sich sicher viele Menschen eine Klimaanlage und sind auch willens das Gerät und die Einbaukosten zu tragen. In Mietverhältnissen wird dies leider häufig von Vermietern untersagt, weil es das äußere Erscheinungsbild der Immobilie herabsetzen würde. In anderen Ländern ist eine Klimatisierung von Wohngebäuden seit langem üblich und der Klimawandel verschiebt die Durchschnittstemperaturen und noch mehr die Hitze-Ereignisse in gesundheitlich bedenkliche Regionen. Ich möchte mich daher erkundigen, ob Sie als Mitglied der Regierungskoalition hierfür eine Agenda haben. Mit freundlichen Grüßen, T. G. aus Frankfurt am Main

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Die aktuelle Hitzewelle macht deutlich sichtbar, wie sehr sich der Klimawandel bereits auf unseren Alltag auswirkt. Die steigenden Temperaturen belasten insbesondere Menschen, die in dicht bebauten Stadtteilen leben und deren Wohnungen nur schlecht gegen Hitze geschützt sind. Ihr Anliegen, in Mietwohnungen Klimaanlagen einzubauen, ist daher gut nachvollziehbar – gerade mit Blick auf Gesundheitsschutz und Lebensqualität.

Der Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, den Schutz der Mieterinnen und Mieter, klimapolitische Ziele und berechtigte Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer miteinander zu vereinbaren. Nach aktueller Rechtslage ist es so, dass bauliche Veränderungen, darunter in der Regel auch der nachträgliche Einbau von festinstallierten Klimaanlagen, der Zustimmung der Vermieterseite bedürfen. Bei Auszug muss die Anlage in der Regel auf eigene Kosten demontiert und der ursprüngliche Zustand der Wohnung wiederhergestellt werden, sofern nicht anders vereinbart wurde. Wenn der Vermieter nur Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ist, benötigt er zusätzlich die Genehmigung der Eigentümerversammlung (WEG), da die Fassade Gemeinschaftseigentum ist. Oft können also sogar Vermieter nicht selbst entscheiden. 

Klimaanlagen können tatsächlich eine wirksame Maßnahme gegen die Auswirkungen von Hitzewellen sein. Oft gibt es auch Möglichkeiten, die keine Genehmigung des Eigentümers benötigen, etwa Raumklimaanlagen mit Abluftschlauch durch einen Lüfter oder ein Fenster, oder Klimaanlagen die wie eine Waschmaschine an eine Wasserzufuhr und –ablauf angeschlossen werden. Dank des tagsüber im Sommer ausreichend verfügbaren Solarstroms belasten Klimaanlagen, die hauptsächlich tagsüber laufen, auch das Klima wenig. Was ebenfalls wenige auf dem Schirm haben: Die meisten modernen Wärmepumpen können im Winter heizen und im Sommer kühlen. Allerdings ist das keine kurzfristige Lösung für Sie, eher ein langfristiger Hoffnungsschimmer.

Deshalb setzt sich die SPD für einen ganzheitlichen Ansatz im Gebäudesektor ein: Klimaschutz, Effizienz und soziale Verantwortung sollen Hand in Hand gehen. Dazu gehört insbesondere die Förderung nachhaltiger Gebäudemodernisierung, etwa durch bessere Wärmedämmung, moderne Fenster oder Verschattungen, die zum effektiven Hitzeschutz beitragen.

Ich bin auch der Ansicht, dass die Debatte um den Umgang mit Hitzewellen an Fahrt gewinnen muss, insbesondere hinsichtlich des Gesundheitsschutzes für vulnerable Gruppen wie ältere Menschen oder Familien mit kleinen Kindern. Gerade im Bereich der sozialen Infrastruktur brauchen wir mehr Trinkbrunnen, mehr Bäume und Verschattung, einen wirksamen Sonnenschutz an Gebäuden und begrünte Außenanlagen. Bei der Planung und Weiterentwicklung von Stadtquartieren müssen wir immer auch die Klimaresilienz mitdenken; das Konzept der “Schwammstadt” ist hier ein richtungsweisender Ansatz. Denn: Wenn wir das Stadtklima insgesamt verbessern und die Aufheizung unserer Städte mindern, verbessert das nicht nur die Situation im öffentlichen Raum, sondern auch in privaten Wohnungen. Als Sozialdemokrat und Stadtbewohner sehe ich es als Aufgabe der Politik, diese Fragen im Zusammenhang anzugehen und dabei kurzfristige, pragmatische Lösungen mit strukturellen Lösungen gemeinsam zu denken. 

Eine verpflichtende Erlaubnis für den Einbau von festinstallierten Klimaanlagen in Mietwohnungen planen wir aktuell nicht. Gleichwohl ist unser Ziel klar, durch eine ganzheitliche Kombination aus moderner Klimapolitik, technischer Innovation und guter Städteplanung den bestmöglichen Hitzeschutz für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Ich werde die Thematik – auch dank Ihrer Anregung – weiter im parlamentarischen Prozess begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Armand Zorn

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