Wie stellen Sie sicher, dass sich die Versorgungslage durch geringere Vergütung nicht weiter verschlechtert, insbesondere für Kinder und Jugendpsychotherapie.
Am 11. März 2026 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, die Vergütung ambulanter psychotherapeutischer Leistungen in Deutschland zum 1. April 2026 um 4,5 % zu senken. Die Entscheidung fiel nach gescheiterten Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband und wurde gegen die Stimmen der KBV getroffen. Gleichzeitig wurden Strukturzuschläge erhöht, was das Minus jedoch nur teilweise kompensiert. Betroffen sind zentrale Leistungen wie Richtlinienpsychotherapie, Sprechstunden und Akutbehandlungen.

