Werden Sie sich gegen die geplante Budgetierung und Kürzungen in der Psychotherapie einsetzen, um eine bedarfsgerechte Versorgung und die wirtschaftliche Existenz niedergelassener Praxen zu sichern?
Sehr geehrter Herr Zorn,
als in Frankfurt niedergelassene Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bitte ich Sie, sich mit der aktuellen Situation unserer Berufsgruppe zu befassen. Neben den bereits im laufenden Jahr umgesetzten Kürzungen von 4,5 % stehen weitere Einschnitte wie die geplante Budgetierung im Raum. Diese würde bedeuten, dass notwendige Behandlungen nicht mehr voll vergütet werden – unabhängig vom tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten.
Ich behandle schwer belastete junge Menschen und möchte dies auch weiterhin verantwortungsvoll tun. Dafür ist jedoch eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung meiner Praxis notwendig. Schon jetzt entsprechen die tatsächlichen Einkommen nicht den Darstellungen der GKV.
Ich bitte Sie daher, sich mit den vorliegenden Fakten auseinanderzusetzen und sich gegen weitere Einschränkungen der psychotherapeutischen Versorgung einzusetzen.
Sehr geehrte Frau C.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die klare Schilderung aus Ihrer Berufspraxis. Gerade in einer Zeit, in der die seelische Gesundheit vieler junger Menschen besonders gefordert ist, leisten Sie mit Ihrem Engagement als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin einen enorm wichtigen gesellschaftlichen Beitrag. Ihre Sorge angesichts der geplanten Kürzungen kann ich nachvollziehen.
Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, erreicht im internationalen Vergleich jedoch oft nur eine mittelmäßige Versorgungsqualität. Die starken Ausgabenanstiege der letzten Jahre haben Versicherte und Arbeitgeber durch Zusatzbeiträge in Rekordhöhe von mittlerweile rund 65 Milliarden Euro pro Jahr finanziert. Weitere Beitragssatzerhöhungen können wir weder den Rentner:innen noch den Beschäftigten und ihren Arbeitgeber:innen zumuten. Gleichzeitig sind auch die öffentlichen Haushalte in einer schwierigen Lage.
Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung die Finanzkommission Gesundheit beauftragt, Empfehlungen vorzulegen, mit denen das zum 1. Januar 2027 drohende Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 15,3 Mrd. Euro kurzfristig gedeckt werden kann. Bis 2030 könnte das Defizit auf rund 40 Mrd. Euro steigen. Das würde einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze auf 4,7 % bedeuten, bzw. einen Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung von 19,3 %.
Wir können auf Dauer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeben, als wir einnehmen, wenn wir ständig steigende Beitragssätze vermeiden wollen. Die Analyse der Finanzkommission hat gezeigt, dass die starke Ausgabendynamik in erster Linie auf Preis- und Vergütungssteigerungen zurückzuführen sind und nicht etwa demografiebedingte Ausgabensteigerungen einer älter werdenden Bevölkerung darstellen. Wenn die Ausgaben nur in dem Maße steigen, in dem auch die Beitragseinnahmen steigen, dann sind auch auf Dauer stabile Beitragssätze möglich. Dieser Grundsatz der Beitragssatzstabilität ist bereits in § 71 SGB V angelegt. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren viele, zum Teil gut begründete Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen. Nunmehr soll in jedem Bereich wieder zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zurückgekehrt werden. Damit sind auch in Zukunft weitere Vergütungs- und Tarifanstiege möglich. Allerdings werden diese grundsätzlich durch das Wachstum der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt.
Im Zusammenhang mit den weiteren geplanten Maßnahmen im Bereich der Psychotherapie und der Entscheidung der Selbstverwaltung, die Honorare abzusenken, könnte allerdings tatsächlich unter Umständen. eine übermäßige Belastung in diesem Versorgungsbereich entstehen. Wir prüfen deshalb im Rahmen der parlamentarischen Beratungen aktuell sehr genau, ob es im Ergebnis zu ungewollten Einschränkungen bei der Versorgung kommen könnte.
Ich teile Ihre Sorge, dass Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen nicht zulasten der Versorgung und Qualität in der Psychotherapie gehen dürfen. Kostendämpfungen und der sinnvolle Einsatz von Ressourcen sind und bleiben wichtig, doch diese Herausforderungen müssen strukturell gelöst werden. Die SPD setzt sich daher dafür ein, die Versorgungsrealität zu berücksichtigen und dauerhaft tragfähige Finanzierungswege für die gesetzliche Krankenversicherung zu entwickeln, welche die Besonderheiten der psychotherapeutischen Versorgung aufnehmen. Mir ist bewusst, dass hier zuverlässige Rahmenbedingungen notwendig sind, und ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass diese Rahmenbedingungen auch politisch gesichert werden.
Gerne nehme ich Ihre Schilderungen in meine weitere parlamentarische Arbeit auf und danke Ihnen für Ihr Engagement und Ihre klare Positionierung. Gerade der direkte Austausch mit Praktiker:innen vor Ort ist für meine Arbeit im Bundestag besonders wertvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Armand Zorn

