Der Schwangerschaftsabbruch ist daher grundsätzlich als Unrecht anzusehen und dementsprechend gesetzlich auch verboten.
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Foto: Michael Reichel
Der Schwangerschaftsabbruch ist daher grundsätzlich als Unrecht anzusehen und dementsprechend gesetzlich auch verboten.
(...) Thüringen ist das einzige Land ohne Mittelabfluss. (...)
(...) Wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, sind Fragen zum Wahlprogramm oder zur Bundestagswahl nicht von der Fraktion oder einzelnen Abgeordneten, sondern von der Bundespartei zu beantworten. (...)
(...) Steuereinnahmen fließen jedoch generell dem allgemeinen Staatshaushalt zu (...)
(...) Wir stehen zum vereinbarten Kohle-Kompromiss (...)
(...) Ein Recht darauf, dass jeder/jedem Erwerbslosen ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird (...) lässt sich nach Auffassung meiner Fraktion mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung nicht in Einklang bringen. (...)