(...) Die Plenardebatten, die Abstimmungen, die Beschlussempfehlungen des federführenden Ausschusses und eine Vielzahl von Anhörungen zu Gesetzesvorlagen, die schriftlichen oder mündlichen Fragen der Abgeordneten an die Bundesregierung, sogenannte große oder kleine Anfragen, alles ist öffentlich. Es gibt im Bundestag kein Transparenzdefizit. Das haben bei der Anhörung im Geschäftsordnungsausschuss am 11. (...)
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