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Ansgar Heveling
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Ansgar Heveling von Wolfgang S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Heveling.

Kann man sich durch das bloße Anschauen einer Webseite strafbar machen?
Hierbei werden ja bekanntlich Daten vom Webserver in den Browser-Cache kopiert. Verstößt man dadurch unter Umständen gegen das Urheberrecht, oder, bei illegalen Inhalten, gegen andere Gesetze?
Woran kann man erkennen, ob das Anschauen einer bestimmten Webseite legal ist oder nicht? Kann schon das Anklicken eines Links strafbar sein?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gegen das Urheberrecht kann man durch den bloßen Besuch einer Webseite nicht verstoßen. Dies geschieht erst, sobald Inhalte, die urheberrechtlich geschützt sind, ohne eine gültige Lizenz herunter- oder heraufgeladen werden. Das bedeutet also, dass gegen das Urheberrecht erst verstoßen werden kann, wenn ein Nutzer eine konkrete Aktion vornimmt, die über das Anschauen der Webseite hinausgeht.

Auch strafrechtlich kann niemand dafür belangt werden, wenn er oder sie eine Webseite lediglich besucht. Dies beinhaltet selbstverständlich auch das Anklicken einer Internetadresse. Erst in dem Moment, in dem der Nutzer illegale Inhalte einer Internetseite verwendet, begeht er möglicherweise eine Straftat.

Im Übrigen können Sie sich auf der Internetseite der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes detailliert über Computer- und Internetkriminalität mit Tipps zum sicheren Surfen im Internet unter www.polizei-beratung.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling MdB

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