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Ansgar Heveling
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Frage von Bernd W. •

Frage an Ansgar Heveling von Bernd W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Ansgar Heveling,

mit grosser Belustigung habe ich ihren Gastbeitrag "Netzgemeinde, ihr werdet den Kampf verlieren!" im Handelsblatt gelesen [1]. Ich werde gerne Ihre Wikipedia Seite entsprechend updaten.

Nun zu meiner Frage: Glauben sie den wirklich das der laestige Artikel 20 des GG es sich gefallen laesst wenn sie SOPA germanisieren und so die Rechtssicherheit umgehen wollen?

Ich erinnere mich dunkel daran das eine Kollegin von Ihnen, ohne Richterlichen beschluss, im Internet STOP Schilder aufstellen wollte. Von der hoert man leider nicht mehr soviel.

Ich habe jedenfalls meine ernsten Zweifel das das BVerfG solche Absichten gutheissen wird. Aber Sie scheinen mir jemand mit Humor zu sein. Sehr sympatisch. Weiter so!

Mit freundlichen Gruessen,
Bernd Wegener

1] http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastkommentar-netzgemeinde-ihr-werdet-den-kampf-verlieren/6127434.html

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wegener,

ich kann nicht erkennen, inwieweit der Schutz geistigen Eigentums dazu geeignet sein soll, in Konflikt mit der verfassungsmäßigen Ordnung zu geraten.

Ich habe zum Thema SOPA angemerkt, dass die Intention in die richtige Richtung geht: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht auch im digitalen Zeitalter für einen starken Schutz des geistigen Eigentums. Das deutsche Urheberrecht ist ein Eckpfeiler des Rechtsstaates und der sozialen Marktwirtschaft. Es stellt sicher, dass kreative Leistung sich auch weiter lohnt. Dieses müssen wir weiter sichern.

Über die Gestaltung des Rechtsrahmens gilt es weiterhin zu reden. SOPA und PIPA sind nicht unmittelbar in die deutsche Rechtsordnung übertragbar. Sicher ist aber auch: Die Internetkriminalität können wir nur dann erfolgreich stoppen, wenn wir den Ermittlungsbehörden auch die notwendigen Instrumente an die Hand geben. Wie bei allen staatlichen Eingriffen zur Abwehr von Straftaten gilt auch hier: Gesetzmäßigkeit, Rechtsschutzgarantie und Verhältnismäßigkeit, also Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit, müssen gewahrt bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Ansgar Heveling

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