Zu der einjährigen Haltefrist nach § 23 EStG für Kryptowerte: Ist eine Bestandsschutzregelung für bereits erworbene Bestände vorgesehen?
Sehr geehrte Frau Klose,
ich bin Rentner und habe meine Altersvorsorge zusätzlich durch Investitionen in Kryptowährungen abgesichert. Ein Wegfall des Bestandsschutzes hätte für mich daher sehr negative und schmerzhafte finanzielle Folgen.
Wie stehen Sie zu diesem Thema, und wie bewerten Sie einen möglichen Wegfall des Bestandsschutzes?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Engagement bei diesem Thema.
Grundsätzlich sehen wir als SPD Bitcoin nicht als Sonderfall unter den Kryptowährungen und betrachten ihn ebenfalls als digitalen Vermögenswert.
Generell lässt sich festhalten, dass Kryptowährungen und andere digitale Vermögenswerte für Wirtschaft, Finanzmärkte und die private Vermögensbildung zunehmend an Bedeutung gewinnen. Unser Ziel ist es dabei, für Steuergerechtigkeit und Transparenz im Umgang mit Kryptowerten zu sorgen. Für die SPD ist es ein wichtiger Schritt für mehr Steuergerechtigkeit, die Besteuerung von Kryptowerten und die Besteuerung von Zinsen und Dividenden einer steuerlichen Gleichbehandlung zuzuführen.
Derzeit unterliegen Einkünfte aus Kryptowerten nicht der Kapitalertragsteuer, sondern werden als „sonstige Einkünfte“ behandelt. Wir möchten, dass Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten künftig, wie andere Kapitaleinkünfte behandelt werden und der Kapitalertragsteuer unterliegen. Wenn wir an dieser Stelle die Steuerbefreiung nach einer einjährigen Haltefrist beibehalten, käme es dazu, dass Kryptowerte im Vergleich zu anderen Kapitaleinkünften steuerlich bevorzugt werden. Da Kryptowerte volatiler sind, sollte es keine steuerlichen Anreize geben, diese gegenüber anderen Kapitaleinkünften besserzustellen. Für uns ist es ein wichtiger Schritt, eine zeitgemäße und zukunftsfeste Besteuerung von Krypowerten zu erreichen, die wir zeitnah angehen wollen. Dabei wird es im Sinne des Vertrauensschutzes entsprechende Übergangsfristen geben.
Abschließend möchte ich mich nochmal für Ihre Nachricht bedanken. Mir liegt der kritische Austausch mit engagierten Menschen sehr am Herzen und ich betrachte diesen als Bereicherung für meine parlamentarische Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

