Frage zur Abschaffung der Rente mit 63
Sehr geehrte Frau Klose,
sehen Sie eine Möglichkeit, dass bei der geplanten Stichtagsregelung auf den Faktor "in welchem Jahr wird die Person 65" als Übergangslösung verzichtet wird und nur ausschlaggebend ist, dass bis dahin die 45 Arbeitsjahre erreicht wurden? Der abschlagsfreie Rentenantritt würde dann ab dem jeweils 65igsten Geburtstag möglich sein, egal in welchem Kalenderjahr dieser eintritt.
Können Sie feststellen, ob diese Option ebenfalls geprüft wird?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
T. M.

Antwort ausstehend von Annika Klose SPD
