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Frage von René F. •

Frage an Annika Klose (SPD) – Nachfrage zum Kindesunterhalt bei 45/55 (Bezug auf 06.02.2026 / Ihre Antwort vom 24.02.2026)

Sehr geehrte Frau Klose,

Bezug: meine Frage vom 06.02.2026 und Ihre Antwort vom 24.02.2026. Danke – dennoch bleibt sie sehr allgemein (kein konkretes Modell, kein Zeitplan, kein Ansprechpartner). In Betreuungsmodellen nahe 50/50 (z. B. 45/55) kann ein einziger Nachmittag Unterschied zu vierstelligen Unterhaltsfolgen führen, obwohl das Kind faktisch in zwei Haushalten lebt und beide Eltern Fixkosten und Alltagsaufgaben tragen (Schule, Arzttermine, Vereine). Wer gilt hier politisch als „hauptlasttragend“ – und nach welchen Kriterien? Das wirkt wie ein politischer „Airbag“, der Reformen im Grenzbereich blockiert.

Unterstützen Sie als Leitlinie eine stufenlose Kopplung von Betreuungsanteil und Zahlbetrag nahe 50/50 (Ja/Nein)? Falls nein: welches Alternativmodell?

Und bitte konkret: welches BMJ-Referat erarbeitet die Eckpunkte, und bis wann (Quartal/Jahr) ist mit Ergebnissen zu rechnen?

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