Frage an Annika Klose (SPD) – Nachfrage zum Kindesunterhalt bei 45/55 (Bezug auf 06.02.2026 / Ihre Antwort vom 24.02.2026)
Sehr geehrte Frau Klose,
Bezug: meine Frage vom 06.02.2026 und Ihre Antwort vom 24.02.2026. Danke – dennoch bleibt sie sehr allgemein (kein konkretes Modell, kein Zeitplan, kein Ansprechpartner). In Betreuungsmodellen nahe 50/50 (z. B. 45/55) kann ein einziger Nachmittag Unterschied zu vierstelligen Unterhaltsfolgen führen, obwohl das Kind faktisch in zwei Haushalten lebt und beide Eltern Fixkosten und Alltagsaufgaben tragen (Schule, Arzttermine, Vereine). Wer gilt hier politisch als „hauptlasttragend“ – und nach welchen Kriterien? Das wirkt wie ein politischer „Airbag“, der Reformen im Grenzbereich blockiert.
Unterstützen Sie als Leitlinie eine stufenlose Kopplung von Betreuungsanteil und Zahlbetrag nahe 50/50 (Ja/Nein)? Falls nein: welches Alternativmodell?
Und bitte konkret: welches BMJ-Referat erarbeitet die Eckpunkte, und bis wann (Quartal/Jahr) ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre erneute Rückfrage zu dieser Thematik.
In der letzten Nachricht habe ich bereits betont, dass wir das Unterhaltsrecht zeitgemäßer gestalten wollen. Innerhalb des Koalitionsvertrages haben wir uns auf verschiedene Rahmenbedingungen verständigt, nach welchen das Bundesjustizministerium erste Eckpunkte entwirft. Auf dieser Basis muss dann die konkrete Ausgestaltung diskutiert werden, wobei ich mich auf keine konkreten Punkte festlegen möchte. Einen konkreten Zeitplan kann ich leider ebenfalls noch nicht kommunizieren. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.
Sie können sich aber darauf verlassen, dass meine fachlich zuständigen Kolleg:innen in der SPD-Bundestagsfraktion dieses Gesetzesvorhaben sehr gewissenhaft und engagiert begleiten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Annika Klose

