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Annette Widmann-Mauz
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Frage von Antje K. •

Frage an Annette Widmann-Mauz von Antje K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
In diesem und letzten Jahr gab es ja einige Gesetzesänderungen im Gesundheitsbereich. Ich bin Krankenschwester in einem ambulanten Pflegedienst und interessiere mich natürlich vorallem dafür, was das für meinen Beruf und meine Arbeit bedeutet. Vielleicht können Sie mir sagen, wie es nach Ihrer Ansicht mit der Pflege weiter geht?

Mit freundlichen Grüßen
Antje Kretschmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kretschmer,

für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das Zukunftsprojekt „Dienst am Menschen“ Priorität:

Wir wollen Angebote für Menschen verbessern, die Hilfe und Förderung brauchen. Der Dienst am Menschen muss mehr Wertschätzung erfahren. Die demografische Entwicklung und der Wandel im Zusammenleben der Menschen in unserem Land stellen uns vor Herausforderungen, bieten aber auch neue berufliche Chancen.

Wir wollen einen Dienst am Menschen, der jeden nach seinen Bedürfnissen ernst nimmt, fördert und Chancen bietet. Als Christdemokraten und Christsoziale wissen wir: Für die persönliche Ansprache und Zuwendung wird Zeit benötigt. Es ist ein Dienst an den Älteren, die Pflege benötigen, an den Kranken, denen geholfen werden muss sowie an den Jüngsten, die alle Entwicklungsmöglichkeiten bekommen müssen.

Wir wollen mehr Chancen und Arbeitsplätze in diesem wichtigen Feld für Pflegerinnen und Pfleger, für Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie die Ärztinnen und Ärzte ermöglichen. Bessere Qualifikationsangebote für Menschen, die eine Betreuung eines Angehörigen zu Hause übernommen haben, sind uns besonders wichtig.

Die Arbeit der Kranken- und Altenpflege muss attraktiver werden und zur Professionalisierung der Pflege beitragen. Im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung haben wir deshalb u.a. mit folgenden Maßnahmen den Beruf der Kranken- und Altenpfleger gestärkt:

So haben zur Übertragung ärztlicher Aufgaben auf Pflegekräfte die Pflegeverbände bei der Festlegung der Aufgabenbereiche ein Mitspracherecht erhalten.

Pflegeheime müssen ihre Pflegekräfte zudem nach den ortsüblichen Vergütungen entlohnen. Dies ist jetzt Voraussetzung für die Zulassung eines Pflegeheims durch Versorgungsvertrag und für die Aufrechterhaltung der Zulassung.

Pflegekassen können nun auch leichter Verträge mit selbständigen Einzelpflegekräften schließen. Dies war zuvor nur zulässig, wenn die Versorgung nicht durch ambulante Pflegedienste sicherzustellen war. Es kann also z.B. eine Kranken- oder Altenpfleger/in, der oder die sich selbständig machen möchte, Verträge mit den Pflegekassen zur Versorgung eines oder von mehreren Pflegebedürftigen abschließen.

Auch wurde für Heime die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche Betreuungskräfte für Heimbewohner mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf einzustellen. Das zusätzliche Betreuungspersonal (Betreuungsassistenz) ist von gesetzlichen und privaten Pflegekassen voll zu finanzieren und soll die Pflegekräfte in ihrer Arbeit unterstützen und entlasten.

Was den wachsenden Bedarf an Betreuungskräften in der Pflege anbelangt, sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Zukunft die Notwendigkeit, zukunftsfeste Berufsbilder zu entwickeln, die den unterschiedlichen Einsatzfeldern von Pflegekräften - ambulant und stationär - gerecht werden.

Mit Blick auf die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist es unser Ziel, ein hohes Niveau der Pflegeleistung sicherzustellen und einen steigenden Zuzahlungsbedarf zu Lasten der Pflegebedürftigen ihrer Angehörigen und der Sozialhilfeträger zu verhindern. Die Pflegeversicherung muss auch in Zukunft einen verlässlichen Beitrag zur Absicherung des Pflegerisikos leisten und eine hohe Qualität von Betreuung und Pflege bieten. Eine umfassende soziale Absicherung ist unverzichtbar. Sie entbindet jedoch den Einzelnen nicht davon, seine Eigenverantwortung und Eigeninitiative zur Absicherung des Pflegerisikos und zur Gestaltung der Pflege wahrzunehmen.

Wir wollen zudem eine neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit und mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung. Die Pflegebedürftigen sollen die sie betreffenden Entscheidungen soweit wie möglich selbst treffen können. Die daraus folgenden notwendigen Maßnahmen werden von uns am Beginn der Legislaturperiode in Angriff genommen.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Annette Widmann-Mauz

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