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Anjes Tjarks
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Renate M. •

Frage an Anjes Tjarks von Renate M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Tjarks!
Finden Sie es in Ordnung, dass man als mündiger und verantwortungbewusster Bürger keine Wahlfreiheit in einer Mietwohung bei den Rauchmeldern hat?
Ich werde den Rauchmelder schon aus eigenem Interesse nicht abhängen oder zustellen und somit die Alarmfunktion bei Raucheintritt gefährden. Deshalb möchte ich nicht, dass aus meinen Zimmern alle 7 Minuten, 24 Std. tgl., 365 Tage im Jahr per Funk ein Zustandstelegramm an den Messdienstleister gesendet wird.
Finden Sie es richtig, dass Mieter reihenweise verklagt werden, die eine Wahlfreiheit bei den Rauchmeldern haben möchten und einen Funkrauchwarnmelder aus verschiedenen Gründen nicht akzeptieren?
Sollte es nach Ihrer Meinung auch Zwang zum Smarthome geben?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
R. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

Brandschutz ist ein wichtiges Thema, das bei der Vorbeugung beginnt. Deswegen gilt die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern auch in jedem Bundesland. In Hamburg liegt diese bei den Eigentümer*innen.

Meines Wissens nach hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 08.12.2015 (Az. 1 BvR 2921/15) entschieden, dass der Einbau von Funk-Raumeldern durch Vermieter*innen erlaubt ist. Eine diesbezüglich angestrengte Verfassungsbeschwerde eines Mieters wurde wegen fehlender Erfolgschancen nicht zur Entscheidung angenommen. Der Einbau von Funk-Rauchmeldern verletze Mieter*innen nicht in allgemeinen Persönlichkeitsrechten.

Ungeachtet des Beschlusses sind wir Grüne für einen sehr hohen Datenschutz. Die Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) wurde von uns Grünen auf EU Ebene vorangetrieben. Deshalb dürfen Ihre Daten auch nicht anderweitig genutzt werden. Aus diesem Grund sehen wir den Einsatz von sog. Smartmetering-Geräten kritisch, mit denen die Erstellung von Profilen möglich sind. Dies ist meines Wissens nach mit Funk- Rauchmeldern nicht möglich. Ein Rauchmelder kann auch aus Gründen der Energieversorgung keine Informationen sammeln, die die Erstellung von Bewegungsprofilen oder die Aufnahme von Bildmaterial ermöglichen.

Viele Grüße

Anjes Tjarks