(...) In der Tat verbietet die Verordnung eine Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen als Tiernahrung. Nach Ausbrüchen der Maul- und Klauenseuche sowie der Schweinepest einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, die Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen sowie gebrauchtem Speiseöl aus Restaurants an Tiere zu verbieten, da die Rückverfolgbarkeit dieser Materialien nicht gewährleistet werden kann. Als Folge dessen, kann die Quelle der Seuche nicht identifiziert und bekämpft werden. (...)
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