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Anja Weisgerber
CSU
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Frage von Stefanie M. •

Frage an Anja Weisgerber von Stefanie M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Weisgerber,

Im Januar schreiben Sie, dass Sie und ihre Kollegen den Kommissionsvorschlag zum sensiblen Thema E-Zigarette gründlich abwägen.

Konnten Sie sich inzwischen eine Meinung bilden?
Was halten Sie von den vorgeschlagenen Grenzwerten?

Ich selbst dampfe noch nicht lange. Aber vielleicht kann ich gerade deshalb sagen: Ich wäre niemals zur E-Zigarette gekommen, würde sie in den Apotheken stehen. Eine Gleichstellung mit den üblichen "Entwöhnungsprodukten" hätte für mich bedeutet: Das funktioniert sowieso nicht und das kann ich mir auch direkt sparen.
Viel wichtiger aber - ich wollte garnicht mit dem rauchen aufhören. Ich wollte "anders" rauchen und habe quasi ausversehen keine Tabakzigaretten mehr geraucht. Das ging aber nur weil: Ich in einem Fachgeschäft beraten wurde. Ich zuverlässige Technik zur Hand hatte. Der geschmackliche Reiz deutlich im Vordergrund stand. Und weil ich freien Zugriff auf die für mich benötigte Nikotinstärke hatte, dessen Menge und Konzentration ich jederzeit "unter Kontrolle" habe.

Niemand weiß, wie diese Richtlinie in der Praxis umgesetzt würde - aber es zeichnet sich doch deutlich ab, dass das was in der Apotheke erhältlich wäre nichts mehr mit alledem zu tun hätte.

Wir Dampfer beobachten den Richtlinienvorschlag mit großer Sorge. Sollte sich der Vorschlag durchsetzen und eine Arzneimittelzulassung für die E-Zigarette beschlossen werden wäre das das Aus für das Dampfen wie wir es kennen.

Ich frage mich - warum kann die E-Zigarette nicht außerhalb der Apotheke geregelt und kontrolliert werden? Gäbe es nicht weniger einschränkende Möglichkeiten?
Warum soll die weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette stärker reguliert werden als die Tabakzigarette selbst?
Warum soll etwas, was kein Heilmittel, sondern ein Genussmittel ist als Arzneimittel zugelassen werden müssen?

Was können wir Verbraucher noch tun, um diese Regelung zu verhindern. Was werden Sie für uns Verbraucher tun?

Mit Gruß,
Stefanie Meffert

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Meffert,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.

Ohne Zweifel war die E-Zigarette bis zuletzt der kontroverseste Punkt bei der Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie. Die Meinungen gehen sehr weit auseinander. Während die einen die E-Zigarette ausnahmslos unter die Arzneimittelzulassung fassen wollen, sprechen sich andere Kollegen für eine Regulierung der E-.Zigarette aus, die auf die Produktsicherheit abstellt, jedoch keine Grenzwerte festsetzt.

Die Frage, warum eine E-Zigarette durch die Arzneimittelzulassung strenger reguliert werden soll, als eine herkömmliche Zigarette, habe ich mir bei meinen Überlegungen oft gestellt. Sie schreiben zudem, dass Sie beim Kauf Ihrer elektronischen Zigarette gut beraten wurden. Leider habe ich hier meist anderslautende Erfahrungsberichte bekommen. Es ist daher in jedem Falle wichtig, dass der Verbraucher auf der Verpackung der E-Zigarette genaue Angaben zur Nikotinkonzentration, sowie zur Handhabung des Produktes bekommt. Auch müssen wie bei herkömmlichen Tabakprodukten entsprechende Warnhinweise aufgebracht sein, da sich die E-Zigaretten in den letzten Jahren steigender Beliebtheit bei Jugendlichen erfreuen.

Am 10. Juli hat sich der federführende Umweltausschuss mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die elektronische Zigarette - unabhängig von ihrem Nikotingehalt - unter die Arzneimittelzulassung fällt. Damit wurde der Kommissionsvorschlag, elektronische Zigaretten ab einer Nikotinkonzentration von über 4 mg/ml als Arzneimittel zuzulassen, noch verschärft.

Ich hätte mir indes gewünscht, dass eine flexiblere Regulierung, die Kriterien zur Produktsicherheit, Vorschriften zu Kennzeichnung der Inhaltsstoffe sowie zu Warnhinweisen beinhaltet, die Mehrheit gefunden hätte.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Anja Weisgerber

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