
(...) Diese spezifische Regelung zur Budgetierung fällt allerdings nicht in mein Aufgabengebiet, da das Europäische Parlament sich mit dieser Thematik nicht befasst und es keine EU-Gesetzgebung zu den Krankenkassenausgaben innerhalb der Mitgliedsstaaten gibt. Da die Gesundheitspolitik und die Budgetierung durch die Krankenkassen ausschließlich auf nationaler Ebene und nicht auf Europa-Ebene betreut werden, sollten Sie sich mit Ihrem Anliegen vielmehr an die entsprechenden Bundes- und Landesministerien für Gesundheit oder einen zuständigen Abgeordneten des Bundestages wenden. (...)