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Anja Butschkau
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Frage von Kerstin J. •

Stimmen sie dem neuen Reformpapier zu insbesondere der Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gerne beantworte.

Auch wenn das Thema nicht im Landtag von Nordhrein-Westfalen entschieden wird, unterstütze ich generell das Ziel, die gesetzliche Rente langfristig zu sichern und generationengerecht zu gestalten. Die gesetzliche Rente muss auch in Zukunft eine verlässliche Absicherung bieten. Allerdings sehe ich eine automatische Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung kritisch.

Die SPD hat sich in ihrem Bundestagswahlprogramm für eine dauerhafte Stabilisierung des Rentenniveaus und gegen eine weitere Anhebung der Regelaltersgrenze ausgesprochen. Sie betont, dass insbesondere Menschen, die früh ins Berufsleben eingestiegen sind oder körperlich schwere Arbeit leisten, nicht benachteiligt werden dürfen.

Zwar ist es nachvollziehbar, dass eine steigende Lebenserwartung bei der langfristigen Finanzierung der Rente berücksichtigt werden muss. Allerdings steigt die Lebenserwartung nicht für alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen, und nicht jeder Mensch ist gesundheitlich in der Lage, länger zu arbeiten. Eine pauschale Verlängerung der Lebensarbeitszeit könnte daher Menschen in körperlich anstrengenden Berufen besonders belasten.

Statt einer automatischen Erhöhung des Renteneintrittsalters sollten deshalb andere Maßnahmen im Vordergrund stehen: eine breitere Finanzierung der Rentenversicherung, die Einbeziehung weiterer Erwerbsgruppen, bessere Arbeitsbedingungen für ältere Beschäftigte und eine wirksame Prävention von Altersarmut. Das entspricht auch wichtigen sozialdemokratischen Zielen.

Insgesamt befürworte ich eine Rentenreform, die langfristige Finanzierbarkeit mit sozialer Gerechtigkeit verbindet. Eine Anpassung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung sollte nicht automatisch erfolgen, sondern soziale Unterschiede, gesundheitliche Belastungen und die tatsächliche Lebensarbeitszeit berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Butschkau

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