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Anja Butschkau
SPD
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Frage von Martin T. •

Warum lässt sich der Bundestag in der Frage der Neuauszählung endlos Zeit? Was gedenken Sie zu tun, damit es zu einer korrekten Ermittlung des Ergebnisses der letzten Bundestagswahl kommt?

Sehr geehrte Frau Butschkau,

Es gibt viele Gründe, dass das BSW von mehr als 5 Prozent der Wähler gewählt wurde und bei korrekter Ermittlung des Wahlergebnisses in den Bundestag einziehen würde. Die Differenz betrug lediglich 0,019 % Prozent. Es kam nachweislich zu systematischen Zählfehlern zulasten des BSW: Stimmen für das BSW wurden anderen Parteien zugeordnet oder zu Unrecht als ungültig verbucht. Eine Entscheidung über unseren ausführlich dargelegten Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages steht über sieben Monate nach der Wahl immer noch aus.

Der Artikel der renommierten Politikwissenschaftler Prof. Dr. Uwe Wagschal (Universität Freiburg) und Prof. Dr. Eckhard Jesse (TU Chemnitz) in dieser Woche im Focus zeigt die verschiedenen Fehler und Unregelmäßigkeiten im Wahlergebnis sehr überzeugend auf. https://bm2yp.r.sp1-brevo.net/mk/cl/f/sh/1t6Af4OiGsF30j8p8qqecNWGkl6yDW/wLa8b17ektBh

Über die Wahrnehmung Ihres Mandats im o.g. demokratischen Sinne würde ich mich freuen!

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr T.,

zunächst einmal danke ich den rund 675.000 Wahlhelfer*innen, die sich bei der Bundestagswahl ehrenamtlich in den Wahlvorständen der einzelnen Stimmbezirke engagiert haben. Sie haben für den ordnungsgemäßen Ablauf der Bundestagswahl gesorgt und damit für die Demokratie in unserem Land wichtige Arbeit geleistet. 

Bei Wahlen passieren auch Fehler und Täuschungsversuche. Deshalb gibt es klare institutionelle Verfahren, um diese zu entdecken und zu korrigieren. In jedem Bundestagswahlkreis gibt es einen Kreiswahlausschuss, der die Wahl auf ihre Richtigkeit untersucht und das Ergebnis feststellt. 

Sollte es Einwände gegen die Wahlfeststellung des Kreiswahlausschusses geben, z.B. weil trotz gravierender Fehler das Ergebnis festgestellt wurde, dann hat jede*r Bürger*in die Möglichkeit, eine Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss einzureichen. Dieser wird für eine Bundestagswahl vom Bundestag gewählt. Momentan werden die Einsprüche – auch der vom BSW – vom Wahlprüfungsausschuss beraten.

Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass der Landtag von Nordrhein-Westfalen auf diese Beratungen keinen Einfluss hat. Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht Eilanträge des BSW kurz nach der Wahl abgewiesen hatte. Insofern ist die entscheidende Instanz im momentanen Prozessverlauf der Wahlprüfungsausschuss. Erst wenn dieser eine Entscheidung getroffen hat, wäre es möglich, gegen diese eine Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen.

Die Dauer des Prüfverfahrens ist sicherlich problematisch, liegt aber ebenfalls nicht im Einflussbereich des Landtags. Insofern bleibt mir nichts anderes übrig, als Sie an die Abgeordneten des Bundestags zu verweisen. Ich hoffe aber, dass diese Informationen Ihnen helfen, den Vorgang staatsrechtlich besser einordnen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Butschkau

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