(...) Die bisherige Regelung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die es erlaubt durch tarifliche Regelungen vom „Equal Pay-Grundsatz“ (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) abzuweichen und sie sogar zu unterbieten muss gestrichen werden. Der Gesetzgeber ist zudem aufgrund der sozialen Verwerfungen verpflichtet, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn festzulegen. (...)
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