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Anette Kramme
SPD
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Frage von Peter P. •

Wieso berufen Sie sich auf eine viele Benachteiligte ausschließende Definition von atypischer Beschäftigung? Glauben Sie, dass dadurch die Probleme verschwinden?

Sehr geehrte Frau Kramme,

vielen Dank für die Antwort. Auch wenn die SPD und offenbar auch Sie persönlich nicht mehr von der CDU und deren MdBs zu unterscheiden sind, sind Sie zumindest noch zu einem Dialog bereit.

Zur Sache: Die von Ihnen genannte Definition von atyp. Beschäftigung, welche auch von dem Stat. Bundesamt verwendet wird, konzentriert sich auf einige wenige Gruppen von benachteiligten Personen am dt. Arbeitsmarkt. WIe Sie wissen dürften, gibt es auch andere, realitätsnähere Definitionen des Begriffs "atypische Beschäftigung". Danach gehören natürlich auch Vollzeitbeschäftigte, welche aufstocken müssen, Minijobber, Midijobber, 1-€-Jobber usw. zu den Personen, welche einer von einem Normalarbeitsverhältnis abweichenden Beschäftigung nachgehen (müssen).

Warum sollte ich eine SPD wählen, die es nötig hat, sich die Welt schön zu rechnen, obwohl der Problemdruck in der realen Welt erkennbar größer ist, als die von Ihnen verwendeten Zahlen es ausdrücken. #DieGrünensindbesser

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

 

niemand rechnet sich die Welt bzw. den Arbeitsmarkt schön. Der Begriff „atypische Beschäftigung wird verwendet, um sämtliche Formen der Erwerbstätigkeit zu beschreiben, die nicht dem sogenannten „Normalarbeitsverhältnis“ (bzw. der „Normalbeschäftigung“) entsprechen. Dazu gehören eben Teilzeitarbeit (u.a. auch Midi-Jobs), befristete Beschäftigungsverhältnisse, geringfügige Beschäftigung (Mini-Jobs) oder auch Leiharbeit. Arbeitsgelegenheiten (sog. Ein-Euro-Jobs) sind nicht dazu zu rechnen. Dies sind Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung, in denen zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Arbeiten verrichtet werden. Das Ziel der Arbeitsgelegenheit ist die Eingliederung auf dem regulären Arbeitsmarkt über den Umweg einer zunächst zusätzlich geschaffenen Beschäftigung. Hier geht es um das Wiedererlernen von Schlüsselqualifikationen oder die Wiedergewöhnung an den Arbeitsalltag.

Unabhängig von der Definition sind wir uns einig, dass atypische Beschäftigung reduziert werden muss. Ich habe in meiner letzten Antwort schon eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt.

Wir haben die Brückenteilzeit und ein Rückkehrrecht in Vollzeit eingeführt. Mit dem Qualifizierungschancengesetz und Arbeit-von-morgen-Gesetz erhalten Beschäftigte unterschiedliche Möglichkeiten zur Weiterbildungsförderung.

Wir stehen für die Reduzierung von befristeten Arbeitsverträgen und die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung. Wir stehen für die Zurückdrängung der Leiharbeit auf ihren ursprünglichen Zweck zur Bewältigung von Auftragsspitzen. Leiharbeiter sollen ab dem ersten Tag den gleichen Lohn erhalten wie Festangestellte.

Wir schaffen ein Recht auf Weiterbildung und beruflichen Neustart in allen Lebensphasen. Wir werden ein Recht schaffen, das es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch mit 40plus ermöglicht, noch einmal einen ganz neuen Beruf zu erlernen. Mit unserem Modell der geförderten Bildungszeit und Bildungsteilzeit werden wir ermöglichen, dass alle Erwerbstätigen im Lauf ihres Erwerbslebens auf eigene Initiative und mit staatlicher Unterstützung unabhängig vom Betrieb sich weiterbilden oder umschulen können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme

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