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Andrej Hunko
BSW
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Frage von Bettina W. •

Frage an Andrej Hunko von Bettina W. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Hunko,

in einer ersten Maßnahme nach Vorlage des 2. Zwischenberichtes der vom BMJV beauftragten Studie zur „Qualität in der rechtlichen Betreuung“ soll die Vergütung von gesetzlichen Betreuer/innen erstmals seit zwölf Jahren (!!) angehoben werden – um 15 Prozent. Darauf haben sich die Rechtspolitiker/innen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll in Kürze vorgelegt werden, so dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann.
Unser Berufsverband BdB fordert: 
– dass der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Regierung folgt und die Umsetzung dieser ‚Sofortmaßnahme‘ zur Linderung der wirtschaftlichen Notsituation von Betreuungsvereinen und Berufsbetreuer/innen möglich macht.
Unterstützen Sie den Verband in diesen Forderungen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
Vielen Dank für eine Stellungnahme und

mit freundlichen Grüßen
Bettina Wörpel

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Antwort von
BSW

Sehr geehrte Frau Wörpel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sehr gerne beantworte ich Ihre Fragen.

Gemeinsam mit meiner Fraktion (DIE LINKE im Bundestag), befürworte ich die Erhöhung der Betreuungsvergütung. Sie ist ein erster Schritt, um die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern. Wir haben ihr deshalb entsprechend zugestimmt.

Der (wesentlich umfassendere) Gesetzesentwurf (Bundestagsdrucksache 18/10485) geht ursprünglich auf den Bundesrat zurück. Die Bundesregierung hat die Erhöhung der Betreuungsvergütung eingefügt, jedoch ohne die Bundesländer frühzeitig in ihr Vorhaben einzubeziehen. Das Gesetz und damit die Erhöhung der Vergütung steht und fällt mit der Zustimmung der Länder, da diese letztlich die entstehenden Kosten zu tragen haben. Durch ihr Vorgehen riskiert die Bundesregierung ein Scheitern des Gesetzentwurfs und damit auch der notwendigen Erhöhung der Betreuungsvergütung. Dass der Bundesrat die Abstimmung über das Gesetz nun vertagt hat , bestätigt diese Befürchtung leider.

Neben der Erhöhung der Betreuungsvergütung, setzen wir uns für eine grundlegende Debatte ein, um die Qualität rechtlicher Betreuung zu verbessern. Das System rechtlicher Betreuung sollte grundlegend im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umgestaltet werden. Dabei ist selbstverständlich die Frage der Vergütung und der Zeitkontingente ein wichtiger Aspekt.

Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, die Qualität rechtlicher Betreuung zu verbessern.

Mit freundlichen Grüßen
Andrej Hunko

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