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Andrej Hunko
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Frage von Udo L. •

Frage an Andrej Hunko von Udo L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hunko,

durch Erlass vom 16.11.2011 hat die Gesundheitsministerin des Landes NRW, Frau Dr. Steffens, für die zuständigen Landes- und kommunalen Aufsichtsbehörden bindend die Vorgehensweise in Hinsicht auf den öffentlichen Verkauf und den Konsum elektronischer Zigaretten festgelegt.

Hierzu die Pressemitteilung:

http://www.mgepa.nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2011/pm2011216b/index.php

Ich stelle fest, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen des MGEPA NRW den hierzu geltenden Richtlinien der EU widersprechen. Nach diesen Richtlinien ist die elektronische Zigarette bislang als "Lifestyle"-Produkt ("Genußmittel" in Entsprechung bundesdeutscher Nomenklatur) klassifiziert.

Ein anwaltliches Gutachten (gültig für die Republik Österreich, veröffentlicht unter http://www.belcl.at/Rauchen/Gutachten_Vacarescu.pdf ) , bestätigt meine Annahme, da sich die darin geäußerten Schlussfolgerungen auf bundesdeutsche Normen (AMG) übertragen ließen.

Sofern in Länderkompetenz weitere, gleichlautende Erlasse auf Länder-Ebene erfolgten, wären (nach Hersteller-Angaben) zwischen 1,2 - und 1,5 Millionen bundesdeutscher Konsumenten elektronischer Zigaretten von den Verkaufs- und Nutzungsbeschränkungen betroffen.

Bitte teilen Sie mir mit:

Welche politische Position vertreten Sie in Hinsicht auf den Verkauf und den Konsum elektronischer Zigaretten?

Wie beurteilen Sie die Maßnahmen der Frau Ministerin Dr. Steffens in Hinsicht auf eine fehlende, bundes-einheitliche und EU-konforme Regelung zum Verkauf und zum Konsum elektronischer Zigaretten?

Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus,
mit freundlichen Grüßen

Udo Laschet

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Laschet,

vielen Dank für Ihre Frage zur E-Zigarette. Ich denke, dass das Hauptproblem ist, dass es bisher keine ausreichend detaillierten Informationen über die Inhaltsstoffe der elektronischen Zigaretten gibt. Ebenso liegen keine Inhalationsstudien vor, die zeigen, was genau beim Inhalieren der Inhaltsstoffe geschieht und welche gesundheitlichen Konsequenzen dies haben kann. Die Stoffe, die durch die E-Zigarette entstehen, sind nicht gesundheitsneutral. Sie entsprechen zumindest in Teilen der Zusammensetzung von Theaternebel, der bei Theaterarbeiter/innen immer wieder zumindest zu Reizungen führt. Das bedeutet, dass die Menschen, die sich mit Konsument/innen von E-Zigaretten in einem Raum befinden auch den Inhaltstoffen ausgesetzt sind. Problematisch ist also vor allem, dass es noch keine Qualitätsstandards gibt, die als unbedenklich gelten können.

Allerdings rechtfertigt dies meiner Meinung nach nicht, dass E-Zigaretten strenger behandelt werden, als übliche Zigaretten. Diese sind erwiesenermaßen sehr gesundheitsschädlich und können dennoch frei verkauft werden.

Aus diesem Grund sehe ich die Maßnahmen der NRW-Gesundheitsministerin kritisch. Es ist richtig, dass wir eine einheitliche Regelung des Umgangs mit E-Zigaretten brauchen. Diese sollte sie meiner Meinung nach nicht restriktiver behandeln, als übliche schädliche Zigaretten. Das Vorgehen von Frau Steffens scheint mir angesichts dessen vorschnell und inhaltlich falsch und vor allem im Interesse der Tabakindustrie zu liegen.

Mit freundlichen Grüßen

Andrej Hunko

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