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Andrej Hunko
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Frage von Birgit S. •

Frage an Andrej Hunko von Birgit S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Hunko!

Vor ein paar Wochen war von einem Sieg von unverheirateten Vätern vor Gericht zu hören. Der Europäische Gerichtshof hatte ihnen auch einen Weg zum gemeinsamen Sorgerecht eröffnet.
Können sie die Bedenken besorgter Mütter verstehen? Ich meine: was ist denn mit denjenigen Vätern, die sich nicht nur der Sorge für ihre Kinder, sondern auch den Zahlungen für Söhne, Töchter und geschiedenen Frauen verweigern? Das sind ja doch keine Einzelfälle. Wenn man jetzt solchen Vätern die Möglichkeit gibt, durch Mitsprache das Familienleben einer wachsenden Anzahl von Alleinerziehenden-Haushalte durcheinanderzubringen, wie soll Stabilität, Geborgenheit und Verlässlichkeit für diese Kinder aufrechterhalten werden? Wie lässt sich das Urteil mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie in Einklang bringen?

Hochachtungsvoll

Ihre Birgit Strömann

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Sehr geehrte Frau Strömann,

die Probleme unverheirateter Mütter kann ich gut verstehen. Nachwievor ist es so, dass die wirtschaftliche Situation der Mütter im Durchschnitt sehr viel schwieriger ist als diejenige der Väter. Eine IAB-Studie aus dem Jahre 2009 weist nach, dass das Armutsrisiko von Alleinerziehenden mit 35% doppelt so hoch ist, wie bei anderen Haushalten. 95% davon sind alleinerziehende Mütter.

Damit die Zahlungsunwilligkeit eines Elternteils nicht zum Armutsrisiko wird, bin ich dafür den Unterhaltsvorschuss zu verbessern: Der Unterhaltsvorschuss sollte künftig bei Bedarf bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt werden und nicht nur bis zum 12. Lebensjahr, die derzeit geltende Höchstgrenze von 72 Monaten sollte entfallen und das Kindergeld sollte nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Zahlungsunwillige Elternteile wären damit kein Armutsrisiko für alleinerziehende Mütter und Väter mehr.

Ein wirksamer Armutsschutz muss an den gesellschaftlichen Ursachen ansetzen. Alleinerziehende müssen finanziell besser unterstützt werden. Dies gilt besonders für Hartz-IV-Betroffene: Ich werde mich dafür einsetzen, dass das jüngste BVerfG-Urteil zu einer spürbaren Anhebung der Bedarfsätze für Erwachsene und Kinder führt. Das beste Mittel gegen Armut ist jedoch gute Arbeit, was eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf umfasst. Ein Rechtsanspruch auf kostenlose KITA- und Hort-Plätze muss eingeführt, Löhne besonders in sognannten Frauenberufen erhöht und Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich muss durchgesetzt werden. Als erste Schritte in diese Richtung sollte ein Mindestlohn in Höhe von 10 € eingeführt werden und die Bundesregierung sollte entsprechend dem Entsendegesetz mehr und mehr Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch einige Worte zum Umgangsrecht von getrennten Vätern sagen: Das Wohl des Kindes sollte der Maßstab sein. Ein Kind braucht in der Regel beide Elternteile. Ich bin daher der Auffassung, dass das Sorgerecht bei beiden Elternteilen unabhängig vom Trauschein liegen sollte und nur auf Antrag eines Elternteils auf die oder den anderen gerichtlich übertragen werden kann.

Ich hoffe ich habe Ihre Frage damit zufriedenstellend beantwortet und wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Andrej Hunko

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