Das Wahlrecht, das 2022 neu eingeführt wurde, ist bislang noch nicht angewendet worden. Erst nach der kommenden Wahl wird sich zeigen, wie es sich in der Praxis bewährt. Ich halte es deshalb für sinnvoll, zunächst Erfahrungen zu sammeln und die konkreten Auswirkungen sorgfältig auszuwerten, bevor erneut über Änderungen diskutiert wird.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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