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Andreas Stoch
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Frage von Marie K. •

Warum wird Psychotherapie auf Facharztniveau schlechter bezahlt, obwohl der Bedarf stetig steigt?

Psychotherapeutinnen absolvieren ein Bachelor- und Masterstudium & eine mehrjährige Weiterbildung. Ausbildung, Verantwortung & wissenschaftlicher Anspruch entsprechen in Umfang und Niveau der fachärztlichen Ausbildung. Dennoch wurde beschlossen, die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5 % zu senken.

Der Weg in diesen Beruf ist bereits heute extrem anspruchsvoll & mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden. Studium, Weiterbildung und strukturelle Rahmenbedingungen führen dazu, dass sich viele angehende Psychotherapeutinnen verschulden müssen, bevor sie in ihren Beruf starten. Eine Honorarkürzung ist das falsche Signal.

Gleichzeitig warten Patientinnen bereits heute oft viele Monate auf einen Therapieplatz. Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit & Frühverrentung-der Bedarf an Behandlung steigt.

Wer eine Versorgung auf Facharztniveau erwartet, muss auch strukturelle Voraussetzungen dafür schaffen.Psychotherapie ist kein Luxus.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.

vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir als SPD nehmen dieses Thema sehr ernst. Für uns ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner in der Bundesregierung einen besonderen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit der Menschen und eine ausreichende Versorgung mit Unterstützung im Koalitionsvertrag festgelegt haben.

Allerdings werden Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regeln, sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln. Der Gesetzgeber delegiert diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden. 

GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.

Unabhängig davon sehen wir die möglichen Auswirkungen der Honorarabsenkung sehr kritisch. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. Vor diesem Hintergrund haben wir Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann. Gleichzeitig haben wir das Bundesministerium für Gesundheit, das die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss ausübt, aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann. 

Die Entscheidung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für uns als SPD ist dabei klar, dass Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV nicht zu Lasten der Patientinnen und Patienten gehen dürfen und sie dürfen auch nicht dazu führen, dass sich der Zugang zur Versorgung verschlechtert. Deshalb erwarten wir von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturell ansetzen und die Versorgung insgesamt sichern. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Wir werden die Antworten und Vorschläge des Ministeriums, die wir zeitnah erwarten, aufmerksam prüfen und uns dafür einsetzen, dass die psychotherapeutische Versorgung langfristig gesichert bleibt.

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