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Andreas Schwarz
SPD
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Frage von Manfred G. •

Was halten Sie von der Festlegung der tatsächlichen Wohnfläche für alle Beteiligten durch den Bauherrn am Ende der Bauphase?

Sehr geehrter Herr Schwarz,

seit Jahren ist bekannt, dass die Angaben über die Wohnfläche in vielen Bauträgerverträgen nicht stimmen, was zu einem falschen Kaufpreis und zu einer falschen Kostenumlage beim Käufer und Mieter führt. Seit 2019 gibt es den Vorschlag, die tatsächliche Wohnfläche vom Verkäufer / Bauherrn für Grundbuchamt, Käufer, Mieter, Hausverwaltung und dessen Dienstleister für die Betriebskostenabrechnung ermitteln zu lassen. Falsche Wohnflächen, müssen auf Antrag ohne Einstimmigkeit der Eigentümer korrigiert werden können. Warum ist das keine Lösung für Sie und ihre Partei? Eine WEG / GdWE ist keine Wohnanlage im kommunalen Wohnungsbau! Hier treffen sich Menschen nach Fertigstellung des Gebäudes, die in der Regel erstmals lernen, demokratisch eine Wohnanlage zu verwalten und zu erhalten. Wegen deren Unerfahrenheit muss es Aufgabe der Politik sein, erkennbare Mängel insbesondere der Wohnfläche vorab abzuwenden. Käufer, Mieter und korrekte Baufirmen danken es Ihnen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

herzlichen Dank für Ihre Frage! Ich habe diese zum Anlass genommen und eine entsprechende Anfrage mit Bitte um Einschätzung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gesendet.

Gerne informiere ich Sie nach Rückmeldung und bitte Sie dafür um Austausch unserer Mailadressen (kurze Mail an andreas.schwarz@bundestag.de).

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz

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