Portrait von Andreas Schwab
Andreas Schwab
CDU
38 %
/ 13 Fragen beantwortet
Frage von Herbert G. •

Frage an Andreas Schwab von Herbert G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Schwab,

kann ich davon ausgehen, dass Sie alles in Ihrer Macht stehende tun, um die von der EU geplante Privatisierung unserer Wasserversorgung zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen
Herbert Grabarski

Portrait von Andreas Schwab
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grabarski,

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

wir CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament haben sich schon ganz am Anfang gegen die Notwendigkeit einer EU-Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen geäußert und auch die von der Kommission vorab durchgeführte Folgenabschätzung kritisiert. Deswegen haben wir den von uns eingebrachten Antrag, die Richtlinie insgesamt abzulehnen, auch unterstützt. Diese Abstimmung haben wir jedoch verloren.

Der im Binnenmarktausschuss jetzt beschlossene Vorschlag führt nach intensiven Verhandlungen der CDU/CSU-Abgeordneten an vielen Stellen erhebliche Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission ein: So ist es gelungen, die Rettungsdienste aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie auszunehmen. Auch sind zugunsten der deutschen Kommunen wichtige Verbesserungen erreicht worden. Die Richtlinie sieht z.B. keineswegs eine allgemeine "Liberalisierung" der Trinkwasserversorgung vor. Denn nur dann, wenn eine Kommune selbst entschieden hat, die Stadtwerke - teilweise - zu privatisieren (oder zu liberalisieren), gelten die neuen Regeln, und zwar nur für Verträge, die nach Inkrafttreten der Richtlinie abgeschlossen werden.

Die Richtlinie stellt ausdrücklich klar, dass es den Kommunen vor Ort überlassen bleibt selbst zu entscheiden, wie sie ihre Dienstleistungen organisieren. Im Einzelnen:

1.) Die Richtlinie lässt kommunale Eigenbetriebe vollkommen unangetastet: Wenn eine Kommune Dienstleistungen der Daseinsvorsorge (wie z.B. Trinkwasserversorgung) selbst erbringt, fällt sie überhaupt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Das gilt für die kleineren Kommunen in Deutschland fast überall.

2.) Selbst wenn die Kommune in ihren Stadtwerken einen privaten Partner hat, die Kommune in den Stadtwerken aber einen beherrschenden Einfluss ausübt, bleiben Konzessionen aus dem Anwendungsbereich ausgenommen, wenn die Stadtwerke ihr Geschäft auf dem Gebiet der Kommune erbringen.

3.) Nur für den Fall, dass die teilprivatisierten Stadtwerke mehr als 20% ihres Geschäfts außerhalb ihrer eigenen Kommune erbringen, müssen Dienstleistungen künftig - genau so wie öffentliche Aufträge schon bislang - ausgeschrieben werden.

4.) Stadtwerke mit privater Beteiligung, die sich auf das Gebiet der Kommune beschränken wollten wir vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausnehmen. Ein entsprechender Antrag der EVP-Fraktion wurde hierzu angenommen.

Wir werden in jedem Falle weiter daran arbeiten, kommunale Belange angemessen zu vertreten. Allerdings ist klar: Wer sich auf den Markt begibt oder einen privaten Partner bei den Stadtwerken als Miteigentümer aufgenommen hat, darf sich nicht wundern, dass eine öffentliche Ausschreibung rechtlich geboten ist, um in diesem Falle allen privaten Betreibern die gleichen Chancen zu geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Andreas Schwab

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Andreas Schwab
Andreas Schwab
CDU