Fragen und Antworten
Die einseitige Veränderung ohne die persönlich erbrachte Lebensleistung zu berücksichtigen halte ich nicht für zielführend, da hier der Vertrauensschutz nicht gewährleistet wäre. Andererseits halte ich es für sinnvoll Menschen, welche über die geltende Regelaltersgrenze hinaus eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit ausüben möchten auch finanzielle Anreize zu gewähren.
Auch wenn ich nicht Fachpolitiker im Bereich Bildung bin, möchte ich Ihnen versichern das mein Einsatz als "Finanz-und Innenpolitiker" darauf ausgerichtet war und ist eine auskömmliche Finanzausstattung der Brandenburger Kommunen sicher zu stellen, damit auch die Aufgaben im Bereich Bildung von den Kommunen in guter Qualität sicher gestellt werden können.
Im Land Brandenburg wird der überwiegende Anteil der Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz durch ehrenamtliche Kameradinnen und Kameraden als Pflichtaufgabe der Kommunen erfüllt. Hier würde rein praktisch das Beamtenrecht nicht greifen, da die ehrenamtlich Tätigen nicht darunter fallen würden.
Daraus ergibt sich aber nicht zwingend eine Schlechter- oder Besserstellung bezugnehmen auf den individuellen Krankenversicherungsschutz. Ich sehe somit auch keine Benachteiligung.

