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Ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zur Geschäftsordnung des Landtages für die 8. Wahlperiode wurde im Landtag abgelehnt. Unter dem Titel „Freie Rede statt Sanktionen – Ordnungsgelder streichen“ beantragte die Fraktion, die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsgeldern aus der Geschäftsordnung zu entfernen. Außerdem sollte die Einspruchsregelung gegen Sachruf, Ordnungsruf oder Sitzungsausschluss angepasst werden. Ergänzend schlug die AfD vor, Regelungen zur Zuschaltung von Anzuhörenden auch auf Ausschussanhörungen anzuwenden.
Zur Begründung führte die Fraktion an, Ordnungsgelder könnten aus ihrer Sicht in die freie parlamentarische Rede und das freie Mandat eingreifen. Bereits vorhandene Mittel wie Sachruf, Ordnungsruf, Wortentziehung oder Sitzungsausschluss reichten nach Ansicht der Antragsteller:innen aus, um den Sitzungsablauf zu sichern. Ein Ordnungsgeld sei dagegen eine nachträgliche finanzielle Sanktion und könne eine abschreckende Wirkung auf zugespitzte oder kritische Redebeiträge haben.
Der Änderungsantrag wurde mit 49 Nein-Stimmen abgelehnt. 35 Abgeordnete stimmten mit Ja.