Die Einstufung als „Verdachtsfall“ ist nicht gleichzusetzen mit den – nochmal höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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