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Andreas Lenz
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Frage von Tamara F. •

Gemäß ZDF über 1.200 Schadenersatz-Anträge nach Covid-Impfung. Setzen Sie sich für unkomplizierte Abfindungsregelungen ein?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,

ich habe zu diesem Thema eine Anfrage beim Wissenschaftlichen Dienst gestellt, um die Entschädigungsregeln genau auswerten zu lassen - insbesondere wie das Verfahren in der Praxis abläuft.

Prinzipiell kann jeder, der einen Impfschaden hat, diesen geltend machen. Das ist auch so in §60 des Infektionsschutzgesetzes geregelt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__60.html).

So viel in aller Kürze. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne per Mail an andreas.lenz@bundestag.de wenden.

Freundliche Grüße

Andreas Lenz

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