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Andreas Lenz
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Frage von Veronika S. •

Darf die Haushaltskonsolidierung auf Kosten pflegebedürftiger Kinder und ihrer Familien erfolgen?

Sehr geehrter Herr Lenz,

mit großer Sorge habe ich von den geplanten Reformen der Pflegeversicherung erfahren.

Ich lebe mit meiner Familie im Landkreis Ebersberg und pflege meinen 11-jährigen schwerbehinderten Sohn, der seit seinem 5. Lebensjahr an einer unheilbaren ultraseltenen neurodegenerativen Erkrankung leidet. Pflege erfordert weit mehr als Unterstützung im Alltag – sie verlangt Fachwissen, Erfahrung und verlässliche Hilfen.

Begutachtungen müssen die Besonderheiten Seltener Erkrankungen berücksichtigen. Ebenso unverzichtbar sind Verhinderungs- und Entlastungspflege.

Die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige bereitet mir große Sorgen. Sparreformen dürfen nicht auf dem Rücken der Schwächsten und ihrer Familien ausgetragen werden.

Ich bitte Sie, sich für eine bedarfsgerechte Versorgung, die Entlastung pflegender Angehöriger und den Erhalt ihrer sozialen Absicherung einzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Veronika S.

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