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Andreas Jung
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Frage von Markus R. •

Frage an Andreas Jung von Markus R. bezüglich Innere Sicherheit

Guten Abend Herr Jung,

ich bitte Sie, darzulegen, wie Sie zur automatischen Gesichtserkennung stehen, und ob Sie ein Verbot einer solche für die Zukunft unterstützen. Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, das San Francisco, immerhin wichtiger Technologiestandort, diese verbieten. Sieht auch interessante Doku auf ARTE: https://www.arte.tv/de/videos/083310-000-A/ueberwacht-sieben-milliarden-im-visier/

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Rüegg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rüegg,

herzlichen Dank für Ihre Frage und bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

In den Jahren 2017 und 2018 wurden automatische Gesichtserkennungssysteme am Berliner Bahnhof Südkreuz getestet. Die Bundespolizei hat in ihrer Bilanz festgestellt, dass die Gesichtserkennungssysteme nach dem Stand der Technik in der Zukunft einen wesentlichen Mehrwert für die polizeiliche Arbeit, insbesondere der Bundespolizei, darstellen können.

Automatische Gesichtserkennungssysteme können zu einem Sicherheitsgewinn führen, indem sie die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten unterstützen. Voraussetzung dafür ist aber, dass diese nur in streng begrenzten Bereichen eingesetzt wird – sowohl hinsichtlich des Ortes als auch bezüglich der Fahndungsgründe. Gleichzeitig müssen die Persönlichkeitsrechte der erfassten Personen gewahrt werden, indem die Daten sofort gelöscht werden, wenn kein Treffer erzielt wird. Auch die Anzahl "falsch positiver Treffer", bei der eigentlich unverdächtige Personen von der Software irrtümlich als Fahndungstreffer markiert werden, muss durch eine Kombination von Maßnahmen so gering wie möglich gehalten werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesinnenministerium Anfang des Jahres einen entsprechenden Passus zur automatischen Gesichtserkennung aus einem Gesetzentwurf herausgenommen, um die rechtlichen Hintergründe erneut zu prüfen. Sobald dies abgeschlossen ist, wird sich auch der Deutsche Bundestag mit der Frage automatischer Gesichtserkennungssysteme befassen. Dabei muss dann eine sorgfältige Abwägung der unterschiedlichen Aspekte vorgenommen werden.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Andreas Jung

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