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Frage von Claudia H. •

Frage an Andreas Dressel von Claudia H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Dr. Dressel,

die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts zur Zulässigkeit des Volksbegehrens von Mehr Demokratie steht unmittelbar bevor. Für den Fall, dass das Volksbegehren als zulässig bewertet wird, würde ich gern von Ihnen wissen:

Ist eine Kampagne der Gegner des Volksgehrens unter Beteiligung der SPD/SPD-Bürgerschaftsfraktion geplant?
1. Wenn ja, wie hoch ist die Summe in Euro, die dafür aus der Parteikasse kalkuliert wird?
1.2. Wo ist der entsprechende Beschluss nachzulesen?
1.3.Wer ist mit der Durchführung der Kampagne beauftragt?
1.3.1. Werbeagentur
1.3.2. parteiinterne Beauftragte
1.4. Welche Gewerschaften sind daran beteiligt?
2. Wenn nicht, werden Sie sich für eine Gegenkampagne engagieren? Welche der unter 1. genannten Bedingungen wären Sie dann bereit, offen zu legen?

Mit freundlichen Grüßen
C. H.

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Antwort von
SPD

Guten Abend Frau Herbst,

vielen Dank für die - für den aktuellen Verfahrensstand doch recht frühe - Frage.

In der Tat vertritt die SPD-Fraktion - nur für die kann ich sprechen - rechtlich und politisch eine andere Auffassung als die m.E. in der Namensgebung schon etwas irreführende Volksinitiative "Rettet den Volksentscheid" (niemand hatte oder hat vor, den Volksentscheid abzuschaffen, also muss er auch nicht gerettet werden...). Wie offenbar Sie auch sind wir gespannt auf das Urteil des Verfassungsgerichts. Dieses werden wir erstmal auswerten. Sollte das Volksbegehren ganz oder teilweise zugelassen werden, wird es irgendwann im Winter das Volksbegehren geben. Eine öffentlich wahrnehmbare Gegenposition wird in solchen Fällen regelhaft aber erst zum Volksentscheid formuliert und verbreitet werden (so war es jedenfalls bei den bisherigen Verfahren). Ob und wie es dazu kommt, hängt naturgemäß davon ab, ob die Initiative die zweite Hürde überhaupt nimmt. Und dann schließt sich ja noch eine Dialogphase mit der Bürgerschaft an. Vor diesem Hintergrund hat es konkrete Überlegungen, wer, wann, wie und womit eine mutmaßliche Gegenkampagne veranstaltet, bisher nicht gegeben. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich Ihre Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter beantworten kann.

Generell gilt: Nach § 3 Absatz 3 Satz 2 des Fraktionsgesetzes werden die Rechnung der Fraktionen über die Einnahmen nach Satz 1 Nummer 1 und die Ausgaben nach Satz 1 Nummer 2 des Fraktionsgesetzes jährlich als Bürgerschaftsdrucksache veröffentlicht, so dass die grundsätzliche Transparenz gegenüber allen Bürgern - und damit auch Ihnen - gewahrt ist.

Beste Grüße

Andreas Dressel