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Frage von Angela B. •

Frage an Andreas Dressel von Angela B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dressel,

ich bin eine Hamburgerin, die sich sehr für eine erfolgreiche Rekommunalisierung eingesetzt hat. Nachdem die erste gemeinsame Ausschusssitzung des Haushalts- und Umweltausschusses wenig ergiebig war, wurde nun die einzige Sitzung, auf der die Bürgerschaftsangehörigen noch Einfluss nehmen könnten abgesagt. Die Kündigungsfrist mit Vattenfall läuft am 15 Dezember aus und genau einen Tag später sollen die anderen Fraktionen vor vollendete Tatsachen gestellt werden? Im Text des Volksentscheids heißt es "Der Senat und die Bürgerschaft ...". Ich sehe in der Umgehung der übrigen Bürgerschaftsfraktionen eine Verletzung der demokratischen Regeln. Vor allem mache ich mir Sorgen, dass die Stadt Hamburg, den Forderungen von Vattenfall einfach nachgibt und einen überhöhten Preis für das Stromnetz bezahlt. Dran dürften vor allem jene kein Interesse haben, die beim Volksentscheid mit "Nein" gestimmt haben.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Banerjee,

zunächst möchte ich mich für Ihr Interesse an der Hamburger Energiepolitik
bedanken.

Der Hamburgischen Bürgerschaft wurde keineswegs der Einfluss auf die
Rekommunalisierung genommen. Mit dem Antrag 20/9454 hat die Hamburgische
Bürgerschaft den Senat beauftragt, unverzüglich mit den Mehrheitseignern der
drei Netzgesellschaften zu klären, ob und wie ein Zuerwerb der 74,9% möglich
ist und im Falle der Nichtrealisierbarkeit vom Rückabwicklungsrecht Gebrauch
zu machen, bis zum 15.1.2014 ein Interessenbekunden bei der
Konzessionsgeberin (BSU) einzureichen, das Konzessionsverfahren Gas
vorzubereiten und den Rechtsstreit wegen der Fernwärme wieder aufzunehmen.
Zudem muss den Ausschüssen der Bürgerschaft kurzfristig und anlassbezogen
über den Sachstand zu berichten und eine angemessene parlamentarische
Begleitung sicherstellen. Genau das passiert.

Ob und zu welchen Bedingungen ein Zuerwerb stattfindet, ist zurzeit
Gegenstand von Verhandlungen zwischen Senat und den
Energieversorgungsunternehmen. Was der Senat zur Erfüllung des Ersuchens des
Parlaments unternommen hat, wurde am 16.12. und 8.1. im gemeinsamen
Ausschuss der Ausschüsse Umwelt und Haushalt berichtet. Auch über das
Verhandlungsergebnis wird es selbstverständlich eine umfassende Erörterung
in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Dressel

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Sehr geehrte Frau Banerjee,

zunächst möchte ich mich für Ihr Interesse an der Hamburger Energiepolitik bedanken.

Der Hamburgischen Bürgerschaft wurde keineswegs der Einfluss an auf die Rekommunalisierung genommen. Mit dem Antrag 20/9454 hat die Hamburgische Bürgerschaft den Senat ersucht, unverzüglich mit den Mehrheitseignern der drei Netzgesellschaften zu klären, ob und wie ein Zuerwerb der 74,9% möglich ist und im Falle der Nichtrealisierbarkeit vom Rückabwicklungsrecht Gebrauch zu machen, bis zum 15.1.2014 ein Interessenbekunden bei der Konzessionsgeberin (BSU) einzureichen, den Wegnutzungsvertrag Gas vorzubereiten und den Rechtsstreit wegen der Fernwärme wieder aufzunehmen. Zudem muss den Ausschüssen der Bürgerschaft kurzfristig und anlassbezogen über den Sachstand zu berichten und eine angemessene parlamentarische Begleitung sicherstellen.

Ob und zu welchen Bedingungen ein Zuerwerb stattfindet, ist zurzeit Gegenstand von Verhandlungen zwischen Senat und den Energieversorgungsunternehmen. Was der Senat zur Erfüllung des Ersuchens des Parlaments unternommen hat, wurde am 16.12. und 8.1. im gemeinsamen Ausschuss der Ausschüsse Umwelt und Haushalt berichtet. Aktuell warten wir gespannt auf das Ergebnis der Verhandlungen und hoffen, dass es zu einer guten Lösung im Sinne des Volksentscheids kommt. Eine breite Befassung des Parlaments mit den Ergebnissen wird es natürlich geben! Die Sitzungen sind öffentlich, schauen Sie gerne vorbei!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andreas Dressel