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Andreas Dressel
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Frage von Sebo W. •

Frage an Andreas Dressel von Sebo W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

die Initiative der SPD, die Managergehälter der Privatwirtschaft durch eine gesetzliche Regelung zu begrenzen, begrüße ich sehr.
Parallel dazu sollten jedoch auch und gerade die Managergehälter der öffentlichen Unternehmen gegrenzt werden. Wenn man davon ausgeht, dass Gehälter insbesondere die Verantwortung, die Qualifikation, das Engagement und die Breite der Aufgaben widerspiegeln, so ist es unverständlich, dass ein Manager eines hamburgischen öffentlichen Unternehmens mehr verdient, als der 1. Bürgermeister der FHH. Wenn man ein mögliche Gegenargument, die Konkurrenzsituation zu Privatunternehmen, betrachtet, so kann dem entgegengehalten werden, dass doch gerade Aufgaben dieser Manager nicht wegen der Gehaltshöhe angenommen werden sollten, sondern in erster Linie aufgrund des Interesses an der jeweiligen Position.
Sehen Sie eine Möglichkeit, das Ziel der Begrenzung auf die Höhe des Gehalts des 1. Bürgermeisters festzuschreiben und sich diesem Ziel schrittweise - bei Neuausschreibungen der frei gewordenen Stellen – zu nähern?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wirth,

Vielen Dank für Ihre Frage!

Exzesse, wie wir sie in manchen Teilen der Privatwirtschaft kennen, haben wir unter den Hamburger öffentlichen Unternehmen zum Glück nicht. Wir wollen jetzt in einem ersten Schritt jetzt volle Transparenz herstellen und beantragen deshalb eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber der Bürgerschaft, DRS 20/7236. Schon das wird einen gewissen regulierenden Effekt auch in Ihrem Sinne haben. Im - im Internet einsehbaren - Hamburger Corporate Governance Kodex sind zudem Maßgaben auch für die Gehaltshöhe enthalten, auch das nehmen wir sehr ernst - vor allem im Rahmen von Neuverträgen. Bei allem müssen wir aber auch bedenken, dass wir Manager - und Managerinnen! - in diesen Unternehmen brauchen, die auch privatwirtschaftliches Knowhow mitbringen. Eine zu starre Orientierung am öffentlichen Besoldungsrecht wird nicht immer hinhauen.

Beste Grüße,
Andreas Dressel