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Frage von Ronald K. •

Frage an Andreas Dressel von Ronald K. bezüglich Finanzen

Ex-Senatorin Christa Goetsch hat 17 Monate Übergangsgeld kassiert (3 Monate volles Übergangsgeld in Höhe der Besoldungsgruppe B 11 = 42.000 €, dann weitere 14 Monate hälftige Bezüge in Höhe von insgesamt 98.000,-- €, macht zusammen 140.000,-- €), nebenbei hat sie ihre Abgeordnetenbezüge in Höhe von mtl. 2700,-- € erhalten, um dann mit Medienecho versehen, ihre eigentliche Tätigkeit als Lehrerin erst am 01.11.2012 wieder aufzunehmen. Nach Meinung des dbb hamburg ist ein solches Verhalten Ausruhen auf Staatskosten, denn Frau Goetsch hätte ihre Lehrtätigkeit auch bereits direkt nach der für sie verlorenen Bürgerschaftswahl im Februar 2011, sprich im März 2011, wieder aufnehmen können………
Was halten Sie von einer Änderung des Senatsgestzes und wie soll es aussehen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kelm,

ich kann Ihnen mitteilen, dass auch wir Änderungsbedarf bei dem Hamburgischen Senatsgesetz sehen und die notwendigen parlamentarischen Beratungen aktiv voran bringen.

Es haben bereits ausführliche öffentliche Beratungen zu einer Änderung des Hamburgischen Senatsgesetzes im Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft stattgefunden. Dies beinhaltete auch eine Expertenanhörung und einen umfassenden Vergleich mit dem Sachstand in den anderen Bundesländern. Die Expertenanhörung hatte ergeben, dass die bisherigen Regelungen nicht unverhältnismäßig, die vorgesehenen maßvollen Korrekturen aber sinnvoll seien.

Den Beratungen liegt ein Entwurfsvorschlag der SPD-Fraktion für eine möglichst interfraktionelle Gesetzesänderung zu Grunde, der insbesondere folgende Punkte beinhaltet:

- Die Altersgrenze für den Bezug des Ruhegehaltes soll auf 65-67 Jahre angehoben werden, angelehnt an die Bestimmungen für hamburgische Beamtinnen und Beamte.
- Bei vorzeitiger Inanspruchnahme des Ruhegehaltes werden Abschläge vorgenommen für jedes Jahr der vorzeitigen Inanspruchnahme.
- Die Anrechnungsvorschriften werden verschärft. Zukünftig sollen Abgeordnetengehälter auf das Ruhegehalt angerechnet werden.

Diese Regelungen sind nach Ansicht der SPD-Fraktion mit Blick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen, insbesondere die Rente ab 67, notwendig und verhältnismäßig. Der Vorschlag orientiert sich dabei weitestgehend an den Regelungen im Bundesministergesetz.

Bei der Diskussion über die Versorgung der Senatsmitglieder ist aber auch zu berücksichtigen, dass ein Senatorenamt spezielle Gegebenheiten mit sich bringt, die bei sorgfältiger, kritischer Betrachtung mit in die Bewertung einfließen sollten. So ist eine Senatorin oder ein Senator einer jederzeitigen fristlosen Kündigung ausgesetzt. Ebenso sind in Hamburg Besonderheiten zu beachten, die in anderen Bundesländern nicht vorliegen. In Hamburg ist unter anderem ein Senatorenamt unvereinbar mit einem Abgeordnetenmandat und die Senatsmitglieder müssen sich an der Altersvorsorge beteiligen.

All diese Stichpunkte fließen in die Neuordnung mit ein, denn bei dem Thema sind ausführliche Beratungen selbstverständlich unverzichtbar und ein möglichst breiter überparteilicher Konsens sinnvoll. Voraussichtlich im Frühjahr 2013 wird sich die Hamburgische Bürgerschaft mit der Novelle beschäftigen.

Mit besten Grüßen
Ihr
Andreas Dressel