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Andrea Lindholz
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Frage von Detlef M. •

Frage an Andrea Lindholz von Detlef M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lindholz,

im Rahmen einer Diskussion über die Verfehlungen des ehemaligen Abgeordneten Edathy stellte sich die Frage nach dem Umgang mit Daten von Abgeordneten des Bundestages. Es wurde unter Bezug auf einen Artikel im "Spiegel" behauptet, dass die e-Mails von Abgeordneten nicht mehr wie bisher 3 Monate, sondern nur noch 1 Woche gespeichert werden sollen. Ich habe versucht, über die homepage des Bundestages eine Antwort zu finden, was mir aber nicht gelang. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir mit einer Antwort Klarheit verschaffen könnten.
Zusammengefasst: Wie lange werden die ein- und ausgehenden e-Mails der Abgeordneten des Bundestages gespeichert?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,
D.Müller-Bühl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller-Bühl,

vielen Dank für Ihre Frage nach den Speicherfristen für ein und ausgehende Mails von Abgeordneten. Eine einfache Antwort auf Ihre Frage gibt es nicht.

Ein- und ausgehende Mails, die ich nicht lösche, bleiben selbstverständlich in meinem Account erhalten. Die Diskussion im Anschluss an die Edathy-Affäre drehte sich um den Umgang der Bundestagsverwaltung mit den von den Abgeordneten gelöschten Daten. Seit 2015 bietet die Bundestagsverwaltung allen Abgeordneten drei verschiedene Varianten der Datensicherung an, die sie frei wählen können. Variante I sieht gar keine Datensicherung vor, so dass alle gelöschten Daten unwiederbringlich verloren sind, sobald sie individuell gelöscht wurden oder z.B. durch eine Havarie des Systems verloren gehen. Variante II ermöglicht die Speicherung der Daten für vier Wochen und Variante III für drei Monate. Diese interne Datensicherung des Bundestages umfasst nicht nur reine Verbindungs- bzw. Metadaten, sondern auch Inhalte von E-Mails, Dokumente u.v.m. Damit unterscheidet sich die interne Datensicherung des Bundestages grundlegend von der sogenannten Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung von Terror und Organisierter Kriminalität. Denn die erwähnte Vorratsdatenspeicherung schließt den gesamte Bereich E-Mails grundsätzlich aus, ebenso wie sämtliche Inhalte von Kommunikation oder aufgerufene Internetseiten (Browser-History) nicht Gegenstand der Vorratsdatenspeicherung sein dürfen.

Ich lasse meine Daten nach wie vor für drei Monate sichern. Andere Abgeordnete haben sich anders entschieden. Da wir Bundestagsabgeordnete Berufsgeheimnisträger sind, spielt Datensicherheit für uns eine zentrale Rolle. Als Mitglied im Innenausschuss und im NSA-Untersuchungsausschuss bin ich häufig mit vertraulichen Inhalten befasst. Dennoch habe ich mich für die drei monatige Speicherfrist entschieden, da ich es grundsätzlich vermeide, streng vertrauliche Informationen online zu versenden. Allerdings benötigen ich und mein Team angesichts unserer umfangreichen Online-Kommunikation und der Störanfälligkeit der IT ein gewisses Mindestmaß an Datensicherheit. Vor diesem Hintergrund halte ich die Entscheidung der IuK-Kommission für absolut richtig, die Abgeordneten individuell entscheiden zu lassen, wie sie ihre Daten sichern möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz, MdB

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