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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Peter B. •

S.g. Frau Lindholz Sie drohen d. FDP eine Zweitstimmenkampagne wg. d. neuen Wahlgesetz. Meinen Sie nicht dass sogar eine "Verbesserung" d. unfairen Wahlgesetzes kommt mit einer gesenkten 4% "Hürde" ?

Sehr geehrte Frau Andrea Lindholz MdB CSU als Ergänzung nur folgendes : die 5% Hürde steht ja nicht in der Verfassung und eine gesenkte von 5% auf 4% Hürde zum Einzug in den Bundestag - vorgeschlagen von Gregor Gysi, aber abgelehnt von Hr. Dr. Markus Söder CSU-Chef und MP in Bayern - würde auch die Linken total besänftigen nicht mehr nach Karlsruhe zu klagen. Danke für die Aufmerksamkeit.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Ampelfraktionen haben deutlich gemacht, dass Sie an ihrem Entwurf keinerlei Änderungsbedarf sehen und haben diesen mit ihrer Mehrheit im Deutschen Bundestag verabschiedet. Dieser sieht den Wegfall der Grundmandatsklausel und eine 5-%-Hürde vor. Selbst auf das abschließende nochmalige Gesprächsangebot von Friedrich Merz zum Ende der Debatte im Plenum des Deutschen Bundestages ist die Ampel nicht eingegangen. 

In meinem Interview, das Sie ansprechen, drohe ich niemandem. Ich weise lediglich darauf  hin, dass die kommenden Wahlkämpfe aufgrund der Wahlrechtsänderung zumindest für uns als CSU anders ablaufen werden. Zwar sieht auch das neue Wahlrecht die Erst- und Zweitstimme vor. Dennoch werden alle Parteien versuchen immer möglichst viele Stimmen auf sich zu vereinen. Allerdings gibt es durchaus auch ein unterschiedliches Wahlverhalten bei der Erst- und Zweitstimme, das sog. Stimmensplitting. Davon hat in der Vergangenheit u.a. die FDP stark profitiert. Als Union werden wir uns den geänderten Gegebenheiten anpassen, einen klaren Kurs fahren und stark für die Erst- und Zweitstimme als Stimmen für eine starke CSU im Bund werben.

Auch für uns als Union ist klar, dass der Bundestag verkleinert werden muss. Den von der Ampel eingeschlagenen Weg dazu halten wir aber nicht für den richtigen. Dieses Gesetz kann dazu führen, dass weit über 30 direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr im Bundestag vertreten sind. Über neun Millionen Wählerstimmen könnten damit schlicht unter den Tisch fallen. Damit wollen wir uns nicht zufrieden geben. Der Freistaat Bayern und die CSU als Partei werden deshalb Klage beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen. Auch als Unionsfraktion haben wir in der letzten Fraktionssitzung beschlossen ebenfalls Klage einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

 Andrea Lindholz MdB

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