Die FTSt ist eine Lösung, die Staatseinnahmen zu vergrößern, ohne den größten Bevölkerungsteil zu belasten, aber den finanzkräftigen nicht zu verschonen. Was halten Sie und Ihre Fraktion davon?
Sehr geehrte Frau LindholzWährend allenthalben der größte Teil der Bevölkerung stets zur Kasse gebeten werden, wird der kleinste aber finanzkräftige Teil immer wieder vor Steuern verschont. So z.B. lt. UStG § 4 Abs 8 (Auszug)
8.
a) die Gewährung und die Vermittlung von Krediten,
e) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren,
f) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen,
g) die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze,
h) die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren im Sinne des § 1 Absatz 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs, die Verwaltung von alternativen Investmentfonds im Sinne des § 1 Absatz 3 des Kapitalanlagegesetzbuchs und die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
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