André Trepoll an der Elbe
André Trepoll
CDU
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Frage von Klaus-Peter S. •

Die CDU will das Wohnortprinzip für Senatoren abschaffen.Dürfen dann Senatoren künftig auch in Travemünde,Timmendorf oder auf Sylt leben?Warum nicht auch genauso für Abgeordnete der Bürgerschaft?

Warum beschäftigt sich nun ausgerechnet die CDU mit dieser Thematik?Bis die CDU wieder Senatoren stellen wird,kann es realistisch gesehen noch Jahrzehnte dauern.Es wäre besser, sich als Oppositiospartei konstruktiver und energischer mit den Defiziten der Hamburger Politik zu beschäftigen,statt von Senatorenposten zu träumen.Besonders die Politik der Grünen ist bei den Bürgern zunehmend erheblich in Kritik und Ungnade gefallen.

André Trepoll an der Elbe
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für ihre Frage. 

Die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg stellt in Artikel 34 Abs. 3 klare Anforderungen an ein Senatsmitglied: „Mitglied des Senats kann werden, wer zur Bürgerschaft wählbar ist. Mitglied kann auch werden, wer bei Antritt seines Amtes keine Wohnung in der Freien und Hansestadt Hamburg inne hat; es muss sie in angemessener Zeit dort nehmen.“

Wir begrüßen es selbstverständlich, dass ein Senatsmitglied seinen Wohnsitz in Hamburg hat und halten dies auch für sehr sinnvoll, aber die verfassungsrechtliche Vorgabe des Wohnsitzes ist kein Kriterium für gute Regierungsarbeit.

Bereits der Umstand, dass es sich bei der „angemessenen Zeit“ um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, ist als Voraussetzung für dieses bedeutsame Amt ungewöhnlich. Dazu hat der Senat in der Drs. 20/254 ausgeführt: „Der unbestimmte Rechtsbegriff der angemessenen Zeit, der jedenfalls weit weniger verlangt als eine unverzügliche Wohnsitznahme, ist unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Einzelfalles, namentlich der jeweiligen allgemeinen Wohnungssituation, des daraus resultierenden Zeitbedarfs für die Wohnungssuche sowie der notwendigen Dauer für die Herrichtung und Einrichtung einer dem Senatsmitglied angemessenen Wohnung auszufüllen. Hiernach wird sich die angemessene Zeit für die Wohnsitznahme in der Regel nach Monaten bemessen.“

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung sowie der Bedeutung der Metropolregion Hamburg und insbesondere im Hinblick auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf halten wir das zwingende Wohnsitzerfordernis in der Hamburgischen Verfassung für nicht mehr zeitgemäß. Entscheidend ist vielmehr die fachliche und persönliche Eignung des Senatsmitglieds, auch wenn dieses nicht in Hamburg seinen Erstwohnsitz hat.

Außer Hamburg sieht auch keine andere Landesverfassung ein solches Erfordernis vor, vielmehr ist es gängige Praxis, dass Minister ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Bundeslandes haben können.

Aus diesem Grund plädieren wir dafür, das Wohnsitzerfordernis zu streichen, auch um dies bei der aktuellen Diskussion zur Erweiterung der Präambel und der Aufnahme von Staatszielen im Verfassungsausschuss mit zu erörtern.   

Dies ist unabhängig davon, welche Parteien gerade den Senat stellen. Aus verfassungsrechtlichen Gründen müssen Mitglieder der Bürgerschaft weiterhin auch in Hamburg ihren Wohnsitz haben. Dies unterstütze ich und ist auch in jedem anderen Bundesland unserer Republik der Fall. Unsere umfangreiche Oppositionsarbeit verfolgen Sie sicher, so dass Sie mit ihrer Stimmabgabe für die CDU bei der nächsten Bürgerschaftswahl die von ihnen und uns kritisierte Politik ändern können. 

Ich wünsche Ihnen eine angenehme Woche,

Ihr

André Trepoll

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