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Alske Freter
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Frage von Caroline V. •

Wie werden Sie sich als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft dafür einsetzen, dass der Hamburger Senat der geplanten Nachrichtendienstreform im Bundesrat entgegentritt?

Sehr geehrte Frau Freter,

die geplante Nachrichtendienstreform bereitet mir erhebliche Sorgen. BND und Verfassungsschutz verfügen über weitreichende Befugnisse. Statt diese weiter auszudehnen, sollte geklärt werden, warum bestehende Instrumente immer wieder versagt haben – etwa im NSU-Komplex.

Die Trennung von Nachrichtendiensten und exekutiver Eingriffsmacht ist eine zentrale Lehre aus Gestapo und NS-Staat. Umso alarmierender ist es, diese Schutzmechanismen aufzuweichen und Geheimdiensten operative Befugnisse einzuräumen. Erinnerungskultur darf nicht bei Gedenktagen enden.

Wie stehen Sie zu dieser Reform? Falls Sie sie ablehnen: Werden Sie sich gegenüber Fraktion und Senat dafür einsetzen, dass Hamburg ihr im Bundesrat entgegentritt? Falls Sie sie unterstützen: Wie vereinbaren Sie das mit den Lehren aus der deutschen Geschichte und den daraus entstandenen rechtsstaatlichen Schutzmechanismen?

MfG

Caroline V.

Quellen: Bundesregierung/BMI, 12.08.2026; Deutscher Bundestag.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Guten Tag, 

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre klaren Worte.

Angesichts der Bedrohung durch Russland halten wir erweiterte Befugnisse im Grundsatz für geboten, für den Bundesnachrichtendienst im Ausland ebenso wie bei der Abwehr von Spionage und Sabotage fremder Staaten im Inland. Etwas anderes ist es, dem Verfassungsschutz darüber hinaus allgemeine operative Eingriffsbefugnisse zu geben. Das rührt an das Trennungsgebot, das aus den Erfahrungen mit der Gestapo entstanden ist, und diesen Schritt halten wir für falsch.

Ihr Hinweis auf den NSU-Komplex trifft einen wichtigen Punkt: Das Problem waren nicht zu geringe Befugnisse, sondern Analyse, Fehlerkultur und der Umgang mit V-Leuten. Hamburg hat deshalb auf Initiative der Bürgerschaft eine unabhängige Studie zur Ermordung des NSU-Opfers Süleyman Taşköprü beauftragt.

Offen gesagt sind die Möglichkeiten des Bundesrates hier begrenzt: Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz, dessen Einspruch der Bundestag zurückweisen kann. Unsere Fraktion hat sich dennoch dafür eingesetzt, dass Hamburg die kritischen Punkte dort deutlich benennt. Der wichtigste Hebel liegt aus unserer Sicht im Bundestag: Unsere Bundestagsfraktion steht dem Entwurf kritisch gegenüber und fordert deutliche Nachbesserungen. Mit ihr stehen wir im Austausch.

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