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Alske Freter
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Frage von Fethi K. •

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass persönliche Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch erfahrene Pflegedienste erhalten und bestehende Beratungsstrukturen gestärkt werden?

Sehr geehrte Frau Freter, bei Epikur führen wir Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI unbefangen und mit dem Ziel durch, die Selbstständigkeit Pflegebedürftiger zu fördern und pflegende Angehörige zu unterstützen. Erst kürzlich besuchten wir eine Dame, die von ihrer Tochter versorgt wird. Sie hatte ein Hilfsmittelrezept, wusste jedoch nicht, wo und wie sie dieses einlösen kann. Im persönlichen Gespräch konnten wir weitere geeignete Hilfsmittel sowie Unterstützungs- und Entlastungsangebote für Mutter und Tochter aufzeigen. Gerade der Besuch im häuslichen Umfeld macht Bedarfe sichtbar, die sonst leicht unentdeckt bleiben. Wir sehen deshalb kritisch, wenn bewährte Beratungsstrukturen durch neue Parallelstrukturen ersetzt oder geschwächt werden. Diese würden zudem Pflegefachkräfte aus einem bereits angespannten Arbeitsmarkt benötigen.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre Einschätzung und Ihre persönlichen Erfahrungen mit uns teilen. Die vielen Zuschriften aus der Praxis und von Betroffenen zeigen sehr deutlich, wie groß die Verunsicherung über die derzeit diskutierten Änderungen im Rahmen des Pflegeneuordnungsgesetzes ist.

Da es sich bisher nur um einen Referentenentwurf handelt, gehen wir davon aus, dass noch einige Anpassungen an dem Entwurf vorgenommen werden. Grundsätzlich halten wir die Idee einer Pflegebegleitung für sinnvoll. Sie darf aber nicht bestehende und bewährte Strukturen ersetzen oder verdrängen.
Aus unserer Sicht enthält der aktuelle Entwurf zwar einzelne richtige Ansätze – etwa die stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation oder Verbesserungen bei der Unterstützung in pflegerischen Akut- und Notsituationen. Gleichzeitig sehen wir aber erhebliche Probleme bei den Maßnahmen zur Finanzierung der Pflegeversicherung.

Kritisch ist vor allem, dass die Bundesregierung die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung an vielen Stellen über Leistungskürzungen oder zusätzliche Belastungen für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und Beitragszahlende erreichen will. Statt die dringend notwendige Strukturreform anzugehen und die Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung gerechter aufzustellen, werden Lasten verlagert.

Für uns ist klar: Die Pflegekosten dürfen nicht zunehmend auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen abgewälzt werden. Wer pflegt oder auf Pflege angewiesen ist, braucht Verlässlichkeit und Unterstützung. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren kritisch begleiten und uns für notwendige Verbesserungen einsetzen.

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