Wieso möchten sie Fleisch nicht „künstlich“ teurer machen durch höhere Mwst, aber vegane Alternativen bleiben bei 19%?
Sehr geehrter Herr Rainer,
im Hinblick auf die Diskussion um eine höhere Mehrwertsteuer auf Fleisch haben Sie erklärt, Fleisch nicht künstlich verteuern zu wollen. Gleichzeitig gilt aber: Pflanzliche Alternativen wie Hafer- oder Sojamilch, vegane Schnitzel oder andere Ersatzprodukte werden aktuell mit 19 % besteuert – während Fleisch, Milch und Eier mit nur 7 % besteuert werden. (Auch Fleisch-Fertigprodukte)
Mit welcher Logik lässt sich rechtfertigen, dass die meist gesünderen und nachhaltigeren Produkte steuerlich benachteiligt sind? Wenn Sie – wie Sie selbst betonen – einen fairen Markt und freie Konsumentscheidungen wünschen, wäre es dann nicht konsequent, auch für eine Angleichung der Mehrwertsteuer bei pflanzlichen Alternativen einzutreten?
Aus meiner Sicht kann ein wirklich fairer Markt nur entstehen, wenn vergleichbare tierische und pflanzliche Produkte auch steuerlich gleich behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr. B.
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Frage und Ihren Gedanken zu diesem Thema. Bei der Einführung des Umsatzsteuersystems hat der Gesetzgeber ein Gesamtkonzept für alle Bereiche des täglichen Lebens entwickelt. Im Rahmen dieses Gesamtkonzeptes hat man sich dafür entschieden, essbare Lebensmittel grundsätzlich ermäßigt zu besteuern und Getränke (mit Ausnahme von Leitungswasser, Milch und bestimmten Milchmischgetränken) dem Normalsatz von 19 Prozent zu unterwerfen. Die dargestellte umsatzsteuerrechtliche Behandlung gilt auch für vegetarische und vegane Produkte.
Es kann also grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass auch pflanzliche Fleischersatzprodukte in der Regel dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Letztendlich ist hierfür die konkrete Zusammensetzung des Produkts maßgeblich, da hiervon die zolltarifliche Einordnung und damit auch die umsatzsteuerliche Behandlung abhängt. Denn das Umsatzsteuerrecht greift zur Bestimmung der im Einzelnen begünstigten Gegenstände auf die Vorschriften des Zolltarifs zurück.
Innerhalb der Bundesregierung gibt es derzeit keine Pläne bezüglich einer Änderung der Umsatzsteuer im Lebensmittelbereich. Hiervon ausgenommen ist die im Regierungsentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 enthaltene Absenkung des Steuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, ab dem 1. Januar 2026.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Rainer, MdB

