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Alexander Ulrich
BSW
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Frage von Theo R. •

Frage an Alexander Ulrich von Theo R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ulrich,

die Partei Die Linke hat die Idee des Rheinland-Pfälzischen Justizministers, Islamisches Recht zuzulassen, positiv unterstützt.
Zu dem islamischen Recht zählen ja bekanntlich auch Zwangsehen, Steinigung und Hände abhacken.
Weiterhin ist bekannt, daß sogenannte Friedensrichter sich aktiv an Strafvereitelungen beteiligen.
z.B. indem junge, strafunmündige Kinder überredet werden die Verantwortung für Taten zu übernehmen die in Wahrheit von älteren, oft vorbestraften Jugendlichen begangen wurden.

Sind auch Sie persönlich dafür daß in Deutschland ein Paralleljustiz aufgebaut wird?
Falls Sie in diesem Thema nicht so bewandert sein sollten, empfehle ich Ihnen das Buch
"Richter ohne Gesetz" von Joachim Wagner

Mir freundlichen Grüßen
Theo Reisel

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Reisel,

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Die Aufregung um die Aussage des rheinland-pfälzischen Justizministers Jochen Hartloff steht nicht im Verhältnis zu seinem eigentlichen Vorschlag, denn es geht hier nicht um die Scharia, und erst recht nicht um „Zwangsehen, Steinigung und Hände abhacken“. Jochen Hartloff hat lediglich die geltende Rechtslage beschrieben. Es ist grundsätzlich zulässig, sich für die außergerichtliche Klärung streitiger Sachverhalte auf die Zuständigkeit von sogenannten "Schiedsgerichten" zu einigen. Im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit können sich die Parteien auch auf ein ihren Interessen entsprechendes nichtstaatliches Recht einigen, das kann grundsätzlich auch Kirchenrecht oder islamisches Recht sein. Die Freiheit der Parteien ist nur durch den ordre public begrenzt, die Entscheidung des Schiedsgerichtes darf also nicht gegen die Kernelemente des deutschen Rechtssystems verstoßen. Es ist danach selbstverständlich, dass in Deutschland niemals Strafen wie das Auspeitschen, Steinigen oder Abhacken von Händen akzeptiert werden können und die Gefahr einer „Paralleljustiz“ daher denkbar gering ist. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Ulrich

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