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Alexander Ulrich
BSW
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Frage von Kai M. •

Frage an Alexander Ulrich von Kai M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Ulrich,

wie stehen Sie dazu, dass die EU jetzt ihren Bürgern vorschreiben will, wie sie ihre Pommes zu essen haben (ich weiss, dass ist etwas überspitzt)? Sollte sich die EU nicht um wichtigere Probleme kümmern?

Gruß
K. M.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Zwar bin auch ich kein Freund von übermäßig detaillierten Vorschriften aus Brüssel, denke aber andererseits, dass die EU-Institutionen im Bereich Gesundheits- und Verbraucherschutz eine Rolle spielen sollten. Wenn es neue Forschungserkenntnisse zu Gesundheitsgefahren in Nahrungsmitteln gibt, dann sollte darauf politisch reagiert werden. Da es den einzelnen Verbrauchern kaum möglich ist, permanent auf dem neuesten Stand über Gesundheitsrisiken in industriell produzierten Nahrungsmitteln zu sein, muss der Gesundheitsschutz politisch gefördert werden, auch durch Verbote von schädlichen Substanzen und Verfahren. Nun gibt es aktuelle, soweit ich es beurteilen kann glaubwürdige, Forschungserkenntnisse, nach denen Acrylamid krebserregend ist. Ich finde es dann zunächst einmal beruhigend zu sehen, dass aus solchen Erkenntnissen Konsequenzen gezogen werden. Das ist etwas anderes als unnötige, absurde Regelungen zu Krümmungsgraden von Gurken etc. etc., von denen es zweifelsohne auch Tausende gibt. Daher stimme ich Ihnen in der konkreten Frag nicht zu. Einig sind wir uns sicherlich, dass sich die EU um wichtige Dinge kümmern sollte. Nur müsste man klären, welche Dinge wirklich wichtig sind und welche nicht. Außerdem wäre zu klären, welche wichtigen Dinge besser auf EU-Ebene zu regeln sind, welche besser auf nationalstaatlicher und welche auf lokaler Ebene. Ich glaube, in Bereichen wie Gesundheits- und Verbraucherschutz, aber auch Umwelt- und Arbeitnehmerschutz, ist es sinnvoll, auf EU-Ebene zumindest gemeinsame Mindeststandards zu haben, damit sich die Mitgliedsstaaten nicht im Namen der Standortkonkurrenz immer weiter unterbieten. Diese Mindeststandards sollten aber so ausgestaltet sein, dass sie in der Tat nur ein verbindliches Minimum an Regulierung vorschreiben, auf dessen Basis dann die einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedlich weit darüber hinaus gehen können.

Mit besten Grüßen
Alexander Ulrich

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